Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.58
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froh, dass es nicht so streng geregelt
wurde, dass man nicht grundsätzlich
Glasbehältnisse in den Park mitnehmen
darf. Wenn ich mir vorstelle, dass unter
Umständen Mütter mit Kleinkindern ein
Fläschchen mitnehmen, um das Kind zu
füttern, das aber nicht gestattet sein
dürfte, so wäre das doch überzogen
gewesen. Es wurden in dieser Verordnung
generelle Formulierungen gewählt.
Die zeitliche Beschränkung von 7.00 Uhr
bis 22.00 Uhr ist aufgrund einer
Diskussion im Gemeinderat ebenfalls
enthalten. Es erscheint mir auch wichtig,
dass Hundekot zu entsorgen ist. Das
heißt, dass dieser nicht nur unter den
nächsten Busch geschoben, sondern im
Abfallbehälter entsorgt werden soll.
Ich glaube, dass diese Verordnung für die
städtischen Parkanlagen doch völlig neue
Möglichkeiten bietet, wobei ich aber
zugesagt habe, dass wir ein dichtes Netz
an Liegewiesen ausweisen wollen. Wir
sind auch offen, aufgrund von irgendwelchen Vorschlägen, da oder dort vielleicht
eine Liegewiese zu machen. Wenn das
einigermaßen vertretbar ist, werden wir
diesen Vorschlägen auch nachkommen.
An mich wird immer wieder der Wunsch
herangetragen, Hundewiesen zu schaffen,
wobei ich aber um Vorschläge ersuche. In
zwei Fällen haben wir diese Vorschläge
auch tatsächlich realisiert.
Was die Spielplatzordnung anlangt, haben
wir insofern eine klare Trennung
vorgenommen, dass es eine Verordnung
für die städtischen Parkanlagen und
generell für alle Spielplätze gibt. Das war
früher nicht so, denn es hat für die
städtischen Parkanlagen eine Verordnung
und keine extra Verordnung für die
Spielplätze gegeben. Jetzt wurde das
systematisch klar gegliedert und getrennt.
Ich halte das wirklich für wichtig.
Es sind allgemeine Regeln enthalten, dass
Personen und Tiere nicht gefährdet
werden dürfen. Für die Ballspiel- und
Skateranlagen gibt es eine Altersbeschränkung. Bei der Ballspielanlage im
Olympischen Dorf können zum Beispiel
Erwachsene am Wochenende den großen
Ballspielplatz in Beschlag nehmen und
dadurch kommt es öfters zu Verärgerungen. Wir haben das Alter bei den
GR-Sitzung 18.6.2009
Skateranlagen auf das 18. Lebensjahr
hinaufgesetzt.
Der Kleinkinderspielbereich wurde auf das
10. Lebensjahr beschränkt, da es oft
vorkommt, dass Jugendliche bzw. auch
Erwachsene diese Spielgeräte benützen
und auch beschädigen. Hier gibt es auch
die entsprechende Beschränkung
hinsichtlich der zeitlichen Nutzung, das
Verbot von Feuerstellen bzw. für Grill- und
Kochgeräte sowie auch der mobilen
Unterkünfte analog den Bestimmungen.
Wichtig ist auch die Regelung der
Mitnahme von Hunden auf den
Spielplätzen. Hier wurde erstmals
verordnet, dass die Hunde an einer kurzen
Leine, die nicht länger als zwei Meter sein
darf, geführt werden müssen sowie die
Regelung hinsichtlich der Entsorgung des
Hundekotes.
Wichtig sind auch die Bestimmungen des
Alkoholverbotes bei den Kinderspielplätzen. Ich glaube, es ist nicht richtig, wenn
sich ein gewisses Klientel auf den Kinderspielplätzen aufhält und dort Alkohol
konsumiert.
Ich glaube, dass diese beiden überarbeiteten Verordnungen jetzt doch den
künftigen Bedürfnissen sehr entsprechen
und wir hinsichtlich des Betretens der
Parkanlagen wesentlich offener geworden
sind. Andererseits haben wir aber auch
entsprechend klare Regelungen
geschaffen.
Ich habe auch zugesagt, dass die Verordnungen, nicht so wie bisher mit dem
ganzen Text, der relativ klein geschrieben
war, angeschlagen werden, sondern die
Präambel - das war ein Vorschlag von GR
Mag. Fritz, der zielführend ist - die mit
beschlossen wird und ein paar
wesentliche essentielle textliche Punkte.
Darüber hinaus zusätzlich und alternativ in
Piktogrammen, welche von der Mag.Abt. III, Grünanlagen, entworfen und dem
Stadtsenat zur Absegnung vorgelegt
werden.
Ich halte es auch für zielführend, dass
man den Beschluss gefasst hat, nach
einer gewissen Erfahrungszeit - Spätherbst 2010 - dies zu evaluieren und sich
die Frage zu stellen, ob die Verordnungen
in dieser Form gegriffen haben oder, ob es