Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.60

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 413 -

Zusatzantrag zu Beschlusspunkt 1.:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Diese Grundsatzerklärung soll auf der
städtischen Homepage und an geeigneten Stellen, beispielsweise auf Tafeln in
den Parkanlagen und Spielplätzen, neben
einer verständlichen Erläuterung des
Inhaltes der jeweils geltenden Parkordnung und der Spielplatzordnung, vorzugsweise mit Piktogrammen, die auch für
noch nicht des Lesens mächtige Kinder
und für Gäste, die nicht Deutsch
sprechen, verständlich sind, kundgemacht werden.

oder irgend etwas beschädigen zu wollen.
Das Randalieren, Belästigen und
Beschädigen ist sowieso verboten und das
Alkoholverbot halten wir für
überschießend.
Abänderungsantrag zu Beschlusspunkt 2. (Städtische Parkordnung):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der § 8 der geltenden Fassung der
Städtischen Parkordnung wird ersatzlos gestrichen.
Die folgenden Paragraphen werden
entsprechend umnummeriert.

Mag. Fritz e. h.

Mag. Fritz e. h.

Der zweite Abänderungsantrag bezieht
sich auf den Beschlusspunkt 2., Text der
städtischen Parkordnung, Ziff. 7 § 2 Abs. 9
(Anlage A):

Der vierte Abänderungsantrag bezieht sich
auf den Beschlusspunkt 3. (Anlage B):

Abänderungsantrag zu Beschlusspunkt 2. (Städtische Parkordnung):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Text der Parkordnung Ziff. 7 § 2 Abs.
9 (neu), wird ersatzlos gestrichen.
Mag. Fritz e. h.
Unbefugtes Campieren ist ohnehin schon
in anderen Landesgesetzen verboten.
Jegliches "Nächtigen" zu verbieten, ist
überschießend und erweist sich in der
Praxis als diskriminierende Bestimmungen
zu Lasten der Obdachlosen. Das
Verunreinigen und Beschädigen ist
ohnehin verboten, die bloße "optische
Beeinträchtigung" eines Parks, eventuell
am Morgen durch vereinzelte noch
Schlafende, erscheint als eine in einem
urbanen Umfeld noch hinzunehmende
"Belästigung."
Der dritte Abänderungsantrag bezieht sich
auf das Alkoholverbot am Haydnplatz und
Bozner Platz. Es ist mir bewusst, dass das
keine Neuerung ist und schon in der
bestehenden Parkordnung steht, aber ich
möchte wieder zum Ausdruck bringen,
dass ich den § 8 in dieser Form für
überschießend halte.
Man kann einfach nicht sagen, dass
jedwede Person, die in einer öffentlichen
Parkanlage Alkohol zu sicht nimmt, schon
allein deshalb unter dem Generalverdacht
steht, andere zu belästigen, zu randalieren
GR-Sitzung 18.6.2009

Die neue Generalklausel des § 3 fordert
von allen die schonende und zweckentsprechende Nutzung der Spielplätze; dies
gilt natürlich auch für Ballspiel- und
Skateranlagen, die erfahrungsgemäß auch
gerne von jungen Menschen "jenseits" der
Grenze von 18 Jahren, fallweise durchaus
auch älteren Sportbegeisterten, benützt
werden, wie zum Beispiel in den
Streetball-Anlagen immer wieder gesehen
werden kann.
Ich halte es nicht für gescheit einen
Ballspielplatz mit 18 Jahren zu begrenzen,
denn warum sollen dort nicht 19-jährige
MaturantInnen oder StudentInnen Ball
spielen dürfen? Das leuchtet mir einfach
nicht ein.
Abänderungsantrag zu Beschlusspunkt 3. (Spielplatzordnung):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Art. I Ziff. 3 wird dahingehend
abgeändert, dass im § 2 der Abs. 4
ersatzlos gestrichen wird.
Die folgenden Absätze werden entsprechend umnummeriert.
Mag. Fritz e. h.