Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.61

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Der fünfte Abänderungsantrag betrifft
Beschlusspunkt 3. (Anlage B):
Abänderungsantrag zu Beschlusspunkt 3. (Spielplatzordnung):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Art. I Ziff. 3 wird dahingehend
geändert, dass im § 2 der Abs. 9 ersatzlos gestrichen wird.
Mag. Fritz e. h.
Der sechste Abänderungsantrag betrifft
ebenfalls den Beschlusspunkt 3. (Anlage B):
Ein generelles Alkoholverbot auf allen
Spielplätzen scheint, auch angesichts
ohnehin bereits bestehender Verbote,
etwa des Jugendschutzgesetzes und in
Verbindung mit der Sicherheit dienenden
Bestimmungen wie § 3 lit. f "Scherbenverbot", überschießend und überreglementierend.
Abänderungsantrag zu Beschlusspunkt 3. (Spielplatzordnung):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Art. I Ziff. 7 wird dahingehend geändert, dass im § 7 Alkoholverbot, in Zeile 1
dieses Verbot auf "Kleinkinderspielbereiche" statt "Spielplätze" beschränkt
wird.
Mag. Fritz e. h.
Der letzte Antrag ist ein Zusatzantrag und
bezieht sich auf den Beschlusspunkt 5.:
Da die Neufassung der Park- und
Spielplatzordnung ja in erster Linie dem
gedeihlichen Miteinander der
StadtbürgerInnen dienen soll, ist es nur
naheliegend, bei einer Evaluierung und
allfälligen nochmaligen Abänderung auch
deren Erfahrungen und Wünsche
einzubeziehen.
Zusatzantrag zu Beschlusspunkt 5.:
Der Beschlusspunkt 5. wird durch die
Einfügung einer neuen Passage wie folgt
ergänzt:
Nach Ablauf des Sommers 2010 soll auf
Basis einer NutzerInnenbefragung und
von Berichten der zuständigen Fachdienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck eine Evaluierung entsprechend der
in den Punkten 2. und 3. der BeschlussGR-Sitzung 18.6.2009

vorlage beschlossenen Regelungen
erfolgen und insofern dem Gemeinderat
durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, berichtet werden.
Mag. Fritz e. h.
Wir tun uns das Ganze nicht deshalb an,
damit die Ämter viel Arbeit haben, sondern
wir ändern die Park- und Spielplatzordnung für unsere BürgerInnen, damit sie
sich dort möglichst wohl fühlen und ein
gedeihliches Zusammenleben haben
sollen.
Wenn wir uns vornehmen, das nach einem
Jahr zu evaluieren, kann es nicht schaden,
die Meinung der NutzerInnen, und nicht
nur jener Ämter die das Ganze verwalten,
einzubeziehen. In welcher Form eine
solche Befragung stattfinden soll, möchte
ich nicht präjudizieren.
Ich möchte nur ersuchen, bevor man
allenfalls die städtische Parkordnung noch
einmal überarbeitet, den Gedanken auch
die NutzerInnen zu befragen, im
Beschluss zu verankern.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: GR
Mag. Fritz hat in seinen Dankesworten
Mag.a Schnegg-Seeber eingeschlossen.
Sie ist wirklich eine ausgezeichnete
Mitarbeiterin und Juristin und vielleicht hat
sie deshalb das ganze Gehirnschmalz in
die Formulierung hineingegossen, weil sie
selbst zwei Kinder hat.
Von GR Mag. Fritz ist die Präambel, die
heute schon mehrmals erwähnt wurde und
ein "Wohlfühlpaket" ist, gekommen. Ich
hatte in den Sitzungen des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses
den Eindruck, dass diese "Wohlfühlimpfung" mit der Präambel auch die Basis für
unsere Beratungen war. Dieses
konstruktive Gespräch ist auf die von den
Innsbrucker Grünen vorgeschlagene
Präambel zurückzuführen und dafür
möchte ich mich auch bedanken. Man hat
bei allen TeilnehmerInnen im Ausschuss
gemerkt, dass es ein Bedürfnis aller ist,
dass unsere Spielplätze und Parkanlagen
für die Menschen dieser Stadt offen
stehen.
Das ist auch notwendig, weil wir in unserer
Stadt mit der Verdichtung immer enger
werden. Wir hatten in unserer Jugend
unmittelbar vor unseren Häusern noch