Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.63
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wohnen, die vielleicht alkoholkrank sind finden wir es richtig, dass das Alkoholverbot am Haydnplatz aufrecht bleibt. Das gilt
auch für die Spielplätze.
Es klingt so nett, wenn zum Beispiel eine
Mutter im Park einmal Prosecco usw.
trinkt, aber das kann man nicht in eine
Verordnung schreiben. Man kann nicht zu
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger sagen,
dass er auf sein Piktogramm nur ein
kleines Fläschchen Prosecco anbringen
und nur "einmal" dazuschreiben darf. Wir
haben erlebt, dass in der Nähe von
Sandkisten getrunken wird. Auch können
wir nicht zu allen Familien gehen und
überall Einfluss nehmen. Daher sollen wir
von der Politik wirklich darauf achten, dass
im Kinderspielbereich kein Alkohol
konsumiert wird.
Meistens befinden sich die Kinderspielplätze ohnehin in großen Parkanlagen. Ich
war mit meinen Kindern viel auf Spielplätzen - damals waren sie leider nicht so
ausgebaut -, aber mir ist es nie abgegangen, dass ich dort keinen Weißwein oder
Prosecco trinken kann. Ich bin auch keine
Antialkoholikerin und trinke gelegentlich
Bier, Wein oder Prosecco, aber am
Spielplatz ist mir das nie abgegangen und
ich glaube auch, dass das wirklich nicht
notwendig ist.
Was das Nächtigungsverbot in den
städtischen Parkanlagen betrifft, muss ich
sagen, dass wir für die Kontrolle nicht das
Personal haben. Wir werden auch künftig
nicht Personal bezahlen können, damit in
der Nacht permanent jeder Park kontrolliert wird, um zu schauen, ob dort vielleicht
einige Kids die Nacht verbringen. Das
Dauerzelten, wie es bereits vorgekommen
ist - das war sehr unerfreulich, denn wir
sind auch mehrmals medial zitiert worden,
warum der arme Mensch auf Dauer zelten
muss -, müssen wir unterbinden. Ich bin
davon überzeugt, wenn ein paar Jugendliche einmal in den Parkanlagen nächtigen,
dass dadurch die Welt nicht zusammenstürzen wird.
Summa summarum sind diese zwei
Verordnungen der richtige Weg mit dem
richtigen Maß an Regelungsbedarf und
Freiheit. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit!
GR-Sitzung 18.6.2009
Bgm.in Zach: Danke vielmals, das war
jetzt wirklich sehr eindrucksvoll.
StRin Mag.a Schwarzl: Im Endeffekt
wollen wir alle dasselbe, nur glauben wir,
dass man das in manchen Detailbereichen
über andere Mittel besser als über eine
Verordnung erreichen würde.
Ich möchte jetzt nicht mehr so sehr auf die
Park- und Spielplatzordnung eingehen, da
dies GR Mag. Fritz mit unseren vielen
Abänderungsanträgen bravourös gemacht
hat.
Ich habe einen Plan mitgebracht, in dem
die öffentlichen Parkanlagen der Stadt
Innsbruck, die Spielplätze und die Spielund Liegewiesen eingezeichnet sind.
Damit will ich zeigen, dass wir mit
öffentlichen Grün- und Spielbereichen in
der Stadt - rundherum ist viel Grün - nicht
gerade wahnsinnig gesegnet sind. Der
Hofgarten ist in diesem Plan deshalb nicht
eingezeichnet …
(Bgm.in Zach: … weil dieser nicht grün
ist?)
… weil er keine städtische Parkanlage ist.
Wenn man sich zum Beispiel das Freischwimmbad Tivoli ansieht, erkennt man,
wie viel im Vergleich zu anderen kleinen
Flecken an Grün dazukäme, wenn es
gelingen würde, einen Teil dieses Freischwimmbades - wie es GR Mag. Kogler
beantragt hat - für die allgemeine Nutzung
zu bekommen. Es geht nicht nur darum,
dass man das reglementiert, sondern dass
man immer wieder etwas schafft.
Es heißt ja nicht, dass dort, wo derzeit im
Plan nichts eingezeichnet ist, kein Grün
sei, aber das sind private Flächen. Man
sollte schauen, dass dieses Grün möglichst erhalten bleibt. Hierbei denke ich an
die Innenhöfe, die zunehmend Tiefgaragen und anderen Parkplätzen geopfert
werden.
Ich denke an Asphaltwüsten - hier spreche
ich GR Grünbacher an -, wo wir uns aber
in Zukunft hinsichtlich einer Neugestaltung
überlegen sollten, ob wir nicht mehr
Grünqualität hineinbringen könnten.
Nun komme ich zu meinem Antrag vom
23.10.2008, der dem Ausschuss für
Bildung, Gesellschaft- und Kinderbetreuung, zuzuweisen ist. Das finde ich wichtig,