Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.68

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- 421 -

gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

21.

III 4537/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1,
Arzl, Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler Straße, Schusterbergweg und Hangkante "Fuchsrain" (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
2 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1,
Arzl, Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler
Straße, Schusterbergweg und Hangkante
"Fuchsrain" (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 18.6.2009

22.

III 7275/2009
Entwurf der Schutzzone Nr. 6,
Arzl, gemäß § 8 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.6.2009:
Die Auflage des Entwurfes der Schutzzone Nr. 6, Arzl, gemäß § 8 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG), wird
beschlossen.

23.

III 16067/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B10, Höttinger Au,
Bereich zwischen ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße und
südlich Fürstenweg (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 83/bl, Zeichn. Nr. 3643,
Nr. 83/bl1, Zeichn. Nr. 3760,
Nr. 83/bl2, Zeichn. Nr. 3864), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen
und eine weitere verspätet. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original/Kopie
bei. Da sie sich inhaltlich aber auf den
Ergänzenden Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B10/1 beziehen, wurden sie im
Zuge dieses Ergänzenden Bebauungsplanes bearbeitet.
Somit liegen für den gegenständlichen
Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen
vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.4.2009:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B10, Höttinger Au, Bereich
zwischen ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße und südlich Fürstenweg (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bl,