Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.69

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Zeichn. Nr. 3643, Nr. 83/bl1,
Zeichn. Nr. 3760, Nr. 83/bl2,
Zeichn. Nr. 3864), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

24.

III 16068/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B10/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße
und südlich Fürstenweg (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 83/bl, Zeichn. Nr. 3643,
Nr. 83/bl1, Zeichn. Nr. 3760,
Nr. 83/bl2, Zeichn. Nr. 3864), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen
und eine weitere verspätet. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original/Kopie
bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen Bauflucht- und
Baugrenzlinien. Sie wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der für das Bauvorhaben geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.4.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B10/1, Höttinger Au, Bereich
zwischen ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße und südlich Fürstenweg (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bl,
Zeichn. Nr. 3643, Nr. 83/bl1,
GR-Sitzung 18.6.2009

Zeichn. Nr. 3760, Nr. 83/bl2, Zeichn.
Nr. 3864), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.

25.

III 16070/2008
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. MÜ - F11, Mühlau, Bereich
zwischen KG-Grenze Hötting Mühlau am Tuftbach, KG-Grenze
Mühlau - Arzl südlich des Siedlungsgebietes Hungerburg und
westlich des Siedlungsgebietes
Arzl, Arzler Straße Richtung
Westen bis Mühlauer Bach und
südlich entlang des Inn (als teilweise oder gänzliche Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. MÜ - F1, Zeichn. Nr. 3559;
Nr. MÜ - F2, Zeichn. Nr. 3597;
Nr. MÜ - F4, Zeichn. Nr. 3676;
Nr. MÜ - F7, Zeichn. Nr. 3821;
Nr. 80/hj, Zeichn. Nr. 3124;
Nr. 80/gs, Zeichn. Nr. 2944;
Nr. HU - F1, Zeichn. Nr. 3699),
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original/Kopie bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die geplante
Baulandabgrenzung, wobei meist mehr
Bauland gefordert wird. Die Stellungnahme wurde im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass der Großteil der
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Auf zwei Stellungnahmen kann eingegangen werden, allerdings soll dies im
Zusammenhang mit einem neuen
Flächenwidmungsplanentwurf für den
Freilandbereich zwischen Wurmbachweg
und Kirchgasse auf der Höhe Wurmbachweg 12 erfolgen. Aufgrund dessen wird
das von den zwei Stellungnahmen