Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.88
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- 441 -
Jugendbetreuung, zur Vorberatung zugewiesen.
33.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
33.1
I-OEF 89/2009
Radweg entlang der Mittenwaldbahn, konkrete Planungen, Verhandlungen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 428) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Konkrete Planungen gibt es
seit dem Jahr 2004. Ausschlaggebend
dafür war der Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2004, der vorsieht, den Radweg
entlang der Mittenwaldbahn in den
Prioritätenkatalog und Maßnahmenvorschlag zum Ausbau des Radwegenetzes
von Innsbruck aufzunehmen.
Zu Frage 2.: Der Plan sieht vor, dass die
Trasse des Weges östlich der BP-Tankstelle bei der Einmündung in den Speckweg in Richtung Norden und unterhalb der
Hangkante weiter in Richtung Westen
verläuft. Der nach Nordwesten gerichtete
Anstieg führt parallel zur Bahnlinie bis zur
Einmündung in die Karl-InnerebnerStraße.
Zu Frage 3.: Laut Eisenbahngesetz § 42
Abs. 1 ist für die Errichtung bahnfremder
Anlagen jeder Art ein Abstand von
mindestens 12 m von der Bahngleismitte
einzuhalten. Mit den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) wurde allerdings ein
diesbezüglicher Abstand von mindestens
4 m vereinbart und ein entsprechender
Querschnitt abgestimmt.
Zu Frage 4.: Es sind 22 private Grundparzellen und 65 GrundeigentümerInnen
betroffen, weil es bei einigen Grundstücken mehrere GrundeigentümerInnen gibt.
Zu Frage 5.: Für den Abschnitt hinter der
BP-Tankstelle sind die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen. Der Kauf der
Grundparzelle 1626/29 KG Hötting wurde
vom Stadtsenat am 27.6.2007 und vom
Gemeinderat am 12.7.2007 beschlossen.
Da der geplante Neubau der BP-TankGR-Sitzung 18.6.2009
stelle in absehbarer Zeit nicht erfolgt, ist
eine geringfügige Veränderung der
einzulösenden Grundparzelle 1626/29
KG Hötting und damit die Änderung des
Kaufvertrages nötig und bereits veranlasst. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag wurde
bis jetzt noch nicht übermittelt. Ansonsten
siehe Antwort zu Frage 10.
Zu Frage 6.: Die Verhandlungen laufen
seit dem Stadtsenatsbeschluss IV
8357/2007, IISG 160/2007 vom 27.6.2007.
Zu Frage 7.: Die Anfrage von Seiten der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
erfolgte im Mai 2008.
Zu Frage 8.: Die Kanaltrasse verläuft nur
in Teilbereichen des geplanten Wirtschaftsweges. Ob generell durch eine
gemeinsame Bauführung in dem extrem
steilen Gelände die Einsparung von
Kosten möglich gewesen wäre, kann nicht
beurteilt werden.
Zu Frage 9.: Für die Kanalsohle wurde
eine Tiefe gewählt, die mit dem künftigem
Wirtschaftsweg nicht kollidiert.
Zu Frage 10.: Die Projektsvorlage an den
Stadtsenat erfolgt vor der Sommerpause
2009. Nach Vorliegen eines positiven
Beschlusses können die Grundstücksverhandlungen durch die Mag.-Abt. I,
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten,
begonnen werden. Ein dezidierter
Baubeginn hängt vom Abschluss der
Grundstücksverhandlungen ab.
Wenn sich einzelne GrundeigentümerInnen weigern ihr Grundstück zur Verfügung
zu stellen, muss man ein behördliches
Grundeinlösungsverfahren durchführen
und das kann unter Umständen Jahre
dauern.
33.2
I-OEF 88/2009
Österreichische Bundesbahnen
(ÖBB), provisorische Sperre des
Bahnüberganges Lahntalweg,
Realisierung der Lösungen (Die
Innsbrucker Grünen)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 428) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ja.