Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.95

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- 448 -

Die künstlerischen Arbeiten reichen von
der autonomen Skulptur über Stadtmöblierung bis hin zur temporären Kontextualisierung und kommunikativen Intervention,
Gestaltung von Plätzen, Konzepten von
Mahnmalen und Kunstprojekten in
Zusammenarbeit mit der Bevölkerung.
Das niederösterreichische Kulturförderungsgesetz von 1996 enthält eine neue
Pool-Bestimmung, welche die Möglichkeit
für die Kunst im öffentlichen Raum
erweitert und der Gefahr von Zwangsbeglückung wie vordergründiger Ästhetik
entgegenwirkt. Die Gelder für die einzelnen Projekte sind nicht mehr prozentuell wie in der klassischen Kunst-am-Bau
Regelung - an die Bauvorhaben gebunden, sondern werden jährlich in einem
Pool gesammelt. Aus diesem Pool werden
sämtliche Kunstprojekte im öffentlichen
Raum finanziert, nach dem neuen Gesetz
neben interdisziplinären Kunstformen auch
temporäre Installationen.

36.3

I-OEF98/2009

im Bereich der neuen Wohnanlage
"Lohbach II" abrupt an einem Zaun.
Nur "Insidern" ist klar, dass sie durch die
Wege zwischen Lohbach I und Lohbach II
bzw. über die Parkplätze der Wohnanlagen zur Westspange und über diese zum
Radweg entlang der Kranebitter Allee
gelangen können. Entsprechende
Hinweise für die RadfahrerInnen bzw.
Bodenmarkierungen für die übrigen
VerkehrsteilnehmerInnen, wären daher im
Sinne der Förderung des Radverkehrs
angebracht.

36.4

I-OEF99/2009
Lohbachsiedlung, verstärkter
Hinweis auf eine 30 km/h-Zone in
Form von Schildern und durch
Aufmalen am Boden (StRin
Mag.a Schwarzl)

StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:

StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden Antrag:

In der Lohbachsiedlung im Westen der
Stadt - vor allem am Vögelebichl und am
Lohbachufer - wird durch 30 km/h Schilder sowie durch am Boden aufgemalte 30 km/h-Hinweise verstärkt darauf
aufmerksam gemacht, dass es sich im
Bereich der gesamten Siedlung um eine
30 km/h-Zone handelt.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Mag.a Schwarzl e. h.

Bis zur Realisierung des Radweges von
Hötting - West nach Kranebitten, wird die
Durchfahrt durch und Ausfahrt aus der
neuen Siedlung "Wohnen am Lohbach"
besser bzw. überhaupt für RadfahrerInnen
kenntlich gemacht. Im Bereich von
"Wohnen am Lohbach I und II" wird der
fließende und ruhende KFZ-Verkehr durch
Bodenmarkierungen auf die Existenz einer
Radwegquerung aufmerksam gemacht.

Die gesamte Lohbachsiedlung ist 30 km/hZone. Darauf wird jedoch nur an den
Einfahrtskreuzungen in die Siedlung von
der Kranebitter Allee, der Technikerstraße
und Viktor-Franz-Hess-Straße aus mittels
weißer Schilder mit kleinen 30 km/hAufdrucken hingewiesen.

Radweg Hötting-West/Lohbach
nach Kranebitten, bessere Beschilderung für RadfahrerInnen
bis zur Realisierung (StRin
Mag.a Schwarzl)

Mag.a Schwarzl e. h.
Seit Jahren liegen Pläne für die Radwegweiterführung von Hötting - West (am
Lohbach) nach Kranebitten aufgrund
"schwieriger" Verhandlungen mit dem
privaten Grundeigentümer auf Eis. Der
Radweg entlang dem Lohbach aus dem
Stadtzentrum nach Westen endet daher
GR-Sitzung 18.6.2009

In der Siedlung selbst, vor allem in den
breiten und zur Durchfahrt einladenden
Bereichen Lohbachufer und Vögelebichl
fehlt dann jeder weitere Hinweis auf einen
30er. Lediglich dort, wo der Nocksteig
(Schulweg) den Vögelebichl kreuzt, wird
mittels aufgemalter grüner Rechtecke eine
Bremswirkung erzielt.
Verstärkte optische Hinweise innerhalb
der Siedlung in Form von Schildern und
vor allem durch am Boden aufgemalte