Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.96

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- 449 -

Hinweise, so wie im westlichen Bereich
der Nebenfahrbahn der Allee, könnten das
vermehrt beklagte Rasen etwas hintanhalten.

Eine Klärung und allfällige Änderung der
Verordnung könnte ein Signal, ein Anreiz
sein, vom Verbrennungs- zum Elektromotor umzusteigen.

36.5

36.6

I-OEF100/2009

Stadtmagistrat Innsbruck, Einsetzung einer fächerübergreifenden Gender-BudgetingGruppe (GRin Mag.a SchindlHelldrich)

Elektrozweiräder, Ausnahme
vom Nachtfahrverbot (StRin
Mag.a Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

2.

Es möge geprüft werden, ob die
städtische Verordnung, wonach im
Stadtgebiet von Innsbruck für Motorfahrräder und Kleinmotorräder von
23.00 Uhr bis 4.00 Uhr (ausgenommen Berufsverkehr), sowie in den
Stadtteilen Igls und Hungerburg von
21.00 Uhr bis 6.00 Uhr ein Fahrverbot
gemäß § 52 Ziff. 8 b Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, auch für
Motorfahrräder und Kleinmotorräder
mit reinem Elektroantrieb gültig ist
bzw. ob diese davon ausgenommen
sind.
Sollten Elektrozweiräder diesem
Nachtfahrverbot unterliegen, soll die
Verordnung dahingehend geändert
werden, dass sie künftig davon ausgenommen sind.

Mag.a Schwarzl e. h.
Elektromobilität kann zwar kein Ersatz für
den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV), das Radeln und Zu-Fuß-Gehen
sein, sie kann jedoch im Rahmen bestimmter Distanzen eine wichtige Ergänzung in einem ökologischen Gesamtverkehrssystem sein.
Elektrische Zweiradmobilität kann
obendrein in Ballungsräumen ein sinnvoller und noch dazu beinahe geräuschloser
PKW-Ersatz und eine wichtige ÖPNVErgänzung sein.
Recherchen seitens der Antragstellerin bei
verschiedenen Instanzen konnten nicht
endgültig klären, ob Elektrofahrräder,
Elektroscooter unter anderem elektrisch
betriebene Zweiräder vom geltenden
Nachtfahrverbot ausgenommen sind.
GR-Sitzung 18.6.2009

I-OEF101/2009

GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Ich stelle
gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeindrat der Stadt Innsbruck
beschließt die Einsetzung einer fächerübergreifenden Gender-Budgeting-Gruppe, die gemeinsam mit den Magistratsdienststellen die derzeitigen Ausgaben
nach NutzerInnen- und Zielgruppenstruktur erfasst, um eine Grundlage für zukünftiges Gender-Budgeting zu schaffen.
Mag.a Schindl-Helldrich und Mag.a Pitscheider, beide e. h.
Seit 1.1.2009 ist Gender-Budgeting in der
österreichischen Verfassung verankert:
Artikel 13, Abs. 3: "Bund, Länder und
Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von
Frauen und Männern anzustreben."
Dafür ist es notwendig, Daten bezüglich
NutzerInnen- und Zielgruppenstruktur zu
erhalten. Der Wiener Bezirk Meidling hat
dazu ein Pilotprojekt gestartet, in dem
sämtliche Magistratsdienststellen einzeln
und fächerübergreifend an der Erhebung
teilnehmen, mit dem Ziel
a)

Bewusstseinsschaffung und
Vermittlung von Fachwissen

b)

Entwicklung von Leitfäden

c)

Weiterer Ausbau von genderspezifischen Daten

d)

Entwicklung von Indikatoren und
eines Gender Index zur besseren
Darstellung und Überprüfbarkeit.

Erst mit der Beschäftigung der Materie ist
im Bezirk Meidling gesehen worden, dass