Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.115

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Das höhere Grundsteueraufkommen im Jahr 2005 war im Wesentlichen
auf Nachveranlagungen im Zusammenhang mit der Einbringung der
städt. Schulen und Kindergärten in das Eigentum der IIG & Co KEG
bzw. der vom Bund an die BIG übertragenen Liegenschaften zurückzuführen, weil dadurch der bisherige Grundsteuerbefreiungstatbestand
weggefallen ist.
Fallzahlen

Vom Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung sind 2008 insgesamt
11.543 Konten für die Grundsteuer geführt worden. Der überwiegende
Teil, nämlich 95,1 % entfiel auf die Grundsteuer B. Im Durchschnitt
ergaben sich Einnahmen an Grundsteuer in der Höhe von € 882,16 je
Konto. Im Jahr 2008 sind vom Referat 1.129 Grundsteuerbescheide
ausgefertigt worden, dazu kommen noch 192 Bescheide anlässlich
zeitlich gewährter Grundsteuerbefreiungen.

Mindereinnahmen durch Eine vom Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung gelieferte Auswerzeitlich befristete
tung der aktuell laufenden Grundsteuerbefreiungen zeigte, dass derzeit
Grundsteuerbefreiungen insgesamt 1.175 Fälle einer zeitlichen Grundsteuerbefreiung (15 oder

20 Jahre) evident sind. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen
belaufen sich auf rd. € 1,765 Mio. oder ca. 17,2 % des Jahresgrundsteueraufkommens.

Archivierung der
Bescheide

Die im Zusammenhang mit den zeitlich gewährten Grundsteuerbefreiungen ergangenen Bescheide sind wie die Grundsteuerbescheide selbst
seit 2004 im Programm „PKF“ digital abgelegt. Die dazugehörigen Anträge samt den beigebrachten Unterlagen sind jedoch separat, i.d.R.
zusammen mit dem allgemeinen Schriftverkehr, abgelegt. Da per Mail
eingebrachte Anträgen fallweise aber auch versehentlich gelöscht worden sind hat die Kontrollabteilung aus Gründen der Nachvollziehbarkeit
und Transparenz empfohlen, künftig sämtliche einer zeitlichen
Grundsteuerbefreiung zugrunde liegenden Vorgänge zusammen mit
den jeweiligen Befreiungsbescheiden zu digitalisieren.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass es bereits im Zuge der
Realisierung des EDV-Projektes „Personenkontenführung“ Wunsch der
Fachabteilung gewesen sei, nicht nur die EDV-unterstützten Erledigungen, sondern alle für die Vorschreibung der Abgaben erforderlichen
Unterlagen (bspw. Steuererklärungen, Anmeldungen etc.) sowie Erledigungen außerhalb des EDV-Systems (wie Entscheidungen der Berufungsbehörde oder des Stadtsenates und dgl.) digital ablegen zu können, um einen einheitlichen, digitalen Steuerakt zu erhalten. Dieser
Wunsch habe aber aus Kostengründen nicht verwirklicht werden können.

Grundsteuerdynamik

Zl. KA-09484/2008

Die Dynamik der Grundsteuer (Aufkommenszuwachs) ist seit 1973 –
mit Ausnahme der bis 1983 erfolgten pauschalen Werterhöhung um
insgesamt 35 % - nur durch Neubauten, Umbauten und das Auslaufen
zeitlicher Grundsteuerbefreiungen bestimmt. Dazu kommt, dass das
Finanzamt im Zusammenhang mit Grundstücksteilungen oder anderen
relevanten Änderungen wie die Errichtung von Neubauten, derzeit bei

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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