Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.120

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eingefordert. Nachdem mit der Cateringfirma keine Einigung erzielt
werden konnte, wurde letztlich die Begleichung der urgierten Mietzahlungen vom Büro der Bürgermeisterin übernommen. Ein einschlägiger
Schriftverkehr, Vereinbarungen oder Aktenvermerke über den Verlauf
dieser Angelegenheit konnten der Kontrollabteilung jedoch nicht vorgelegt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig vom Vertrag abweichende
gesonderte Vereinbarungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren.
Lt. Stellungnahme des Büros der Bürgermeisterin wird der Anregung
der Kontrollabteilung nachgekommen werden.
Periodengerechte
Rechnungslegung

Im Zuge einer Rechnungsprüfung für durchgeführte Schneeräumungsarbeiten zweier Firmen im Stadtgebiet von Innsbruck stellte sich heraus, dass von beiden Unternehmen noch Leistungen verrechnet worden sind, die bereits im Jahr 2007 erbracht wurden und somit auch in
diesem Jahr abgerechnet hätten werden müssen.
Nachdem die Preise für die Schneeräumungsarbeiten jährlich differenzieren, hat die Kontrollabteilung auch die Richtigkeit der von beiden
Firmen fakturierten Stundensätze verifiziert. Dabei konstatierte die Kontrollabteilung, dass eine der beiden Firmen für eine im Jänner 2007
durchgeführte Schneeräumung einen zu hohen Stundensatz verrechnet
hat.
Die Kontrollabteilung empfahl, die betreffenden Firmen mit Nachdruck
auf eine zeitgerechte Rechnungslegung hinzuweisen, um derartige Abrechnungsfehler zu vermeiden sowie zukünftig der periodengerechten
Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen erhöhtes Augenmerk
zuzuwenden.
Im Anhörungsverfahren dazu teilte die betroffene Dienststelle mit, dass
zur Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits diverse
Maßnahmen getroffen worden seien.

Nicht vorgenommene
Valorisierung bei
Entfernungs- und
Verwahrungstarifen

Die Kontrollabteilung hat im Jänner 2009 eine Auszahlungsanordnung
des Amtes für Straßen- und Verkehrsrecht betreffend die Begleichung
der „Abschleppkosten“ für den Monat Dezember an ein (vertraglich
beauftragtes) Abschleppunternehmen behoben. Die Verifizierung des
Auszahlungsbetrages ergab keinen Anlass für etwaige Beanstandungen.
Die Prüfung des dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Dienstleistungskonzessionsvertrages brachte allerdings zum Vorschein, dass bezüglich der „Ansprüche der Auftragnehmerin“ eine Wertsicherungsklausel vereinbart worden ist. Diesem Vertrag zufolge verrechnet die Abschleppfirma mit der Stadtgemeinde Innsbruck die nicht bezahlten Kosten für das Entfernen und Verwahren von Fahrzeugen. Außerdem steht
dem Unternehmen vereinbarungsgemäß ein fixer Prozentsatz der eingehobenen (also bezahlten) Abschlepp- und Verwahrungstarife als Beitrag zum Inkassoaufwand zu. Dazu stellte die Kontrollabteilung fest,

Zl. KA-05034/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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