Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.21
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(zu Punkt 9.)
Zl. KA-02787/2014
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DES REGIONAL- UND
STRASSENBAHNPROJEKTES IM TIROLER ZENTRALRAUM
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen des
Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum eingehend
behandelt und erstattet mit Datum vom 28.05.2014 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 13.05.2014, Zl. KA-02787/2014,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) hat die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer Prüfzuständigkeit eine
Prüfung unter anderem dann durchzuführen, wenn dies der Gemeinderat verlangt.
Prüfauftrag des
Gemeinderates
vom 13.12.2012
In der Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
vom 13.12.2012 wurde in Verbindung mit dem Regional- und Straßenbahnsystem für den Tiroler Zentralraum eine (umfangreiche) Vorlage
des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV vom
12.11.2012 behandelt und beschlossen. Der in diesem Zusammenhang
gefasste Gemeinderatsbeschluss beinhaltete insgesamt 14 Punkte.
Unter Punkt 13 und 14 wurde wie folgt festgelegt:
„13. Die städtische Kontrollabteilung wird beauftragt …, über die Abwicklung
des bisherigen Regionalbahnprojektes (Stand 31.12.2012) einen … Prüfbericht vorzulegen.
14. Die städtische Kontrollabteilung wird beauftragt, für die Dauer des laufenden Projektes den nächsten Prüfbericht mit 31.12.2015 vorzulegen.“
Den im Prüfauftrag angeführten Stichtag („Stand 31.12.2012“) interpretierte die Kontrollabteilung in der Weise, als dieser vom GR wohl im
Zusammenhang mit der am 14.12.2012 stattgefundenen Eröffnung
bzw. Inbetriebnahme der bis dahin fertig gestellten ersten Teilstrecke
der neuen (Straßenbahn-)Linie 3 von Amras bis in die Höttinger Au
zum „west“ (Einkaufszentrum) bzw. 5. Gymnasium in der Stadt Innsbruck (Bundesrealgymnasium in der Au) gewählt wurde. Dem entsprechend bezog sich die Prüfung der Kontrollabteilung zeitlich grundsätzlich auf den Stichtag 31.12.2012 bzw. hinsichtlich der Projektrealisierung auf (baulich fertig gestellte) Umsetzungsschritte bis zum „west“.
Im Rahmen des oben dargestellten Beschlusspunktes 14 wurde die
städtische Kontrollabteilung vom Gemeinderat bereits für die nähere
Zukunft damit beauftragt, für die Dauer des laufenden (Regional- und
Straßenbahn-)Projektes den nächsten Prüfbericht mit 31.12.2015 vorzulegen. Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass
gemäß den zum Prüfungszeitpunkt vorherrschenden terminlichen Planungen bezüglich das Regional- und Straßenbahnprojekt bis zum
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Nächster Prüfbericht der
städt. Kontrollabteilung
mit 31.12.2015 –
Empfehlung an GR
Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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