Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.25

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Land Tirol und Bund, jeweils geschätzte rund € 33,0 Mio., finanziert
werden sollen.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
in dieser Sitzung auch genehmigt, dass die Fahrbetriebsmittel der
Straßenbahn mit einem Investitionsbedarf in der Höhe von ca.
€ 39,0 Mio. erneuert und die Straßenbahnen vorerst auf den bisherigen
Linien 1 und 3 weitergeführt werden.
Für die Erneuerung des Fuhrparks der Stubaitalbahn waren vom Land
Tirol zu bezahlende € 13,0 Mio. vorgesehen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat sich in diesem
Zusammenhang auch dafür ausgesprochen, dass die Finanzierung des
Anteiles für die Stadt Innsbruck (Fahrbetriebsmittel einschließlich anteilige Schieneninfrastruktur) über die Jahresraten der vom Gemeinderat
noch gesondert zu beschließenden Put-Option der Tiroler Wasserkraft
(TIWAG) auf weitere 25 % der Aktien der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) bedeckt werden wird.
Neugestaltung
Südtiroler Platz und
Anbindung der
Stubaitalbahn

Bereits einen Monat später hat sich der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom 20.11.2003 neuerlich mit
dem Thema „Straßenbahnkonzept Innsbruck“ befasst und einen Antrag
des Stadtsenates vom 12.11.2003 angenommen, mit dem „eine Neugestaltung des Südtiroler Platzes gemäß der gefassten Beschlüsse
zum Ausbau der Straßenbahn (Variante 2) unter Berücksichtigung
einer Lokalbahn Hall – Innsbruck – Völs (Kranebitten) und der Herstellung eines weiteren dritten Gleises in Nord-Süd-Richtung befürwortet
wird. Die Anbindung der Stubaitalbahn (Gleisanlagen) an das Stadtnetz
im Bereich des Südtiroler Platzes soll ebenfalls im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen erfolgen, ……“.

Spurbreite 2,40 Meter

Im Konnex mit der Beschaffung der Fahrbetriebsmittel beschloss der
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ebenfalls am
20.11.2003, in Abstimmung mit dem Land Tirol und im Hinblick auf die
geplante Regionalbahn, von einer Breite von 2,40 m auszugehen und
die damit als notwendige Voraussetzung verbundene Verlegung der
Schienenanlage in der Andreas-Hofer-Straße mit Investitionskosten in
der Höhe von € 2,2 Mio. in das Investitionsprogramm der Straßenbahnausbauvariante 2 aufzunehmen.

Grobkostenschätzung
RegBFinanz18a

Die MA IV hat am 08.07.2004 einen schriftlichen Zwischenbericht über
die in den letzten Monaten mit dem Bund und mit dem Land Tirol geführten politischen Verhandlungen und deren Ergebnisse vorgelegt.
Informiert wurde in diesem Rahmen auch über die mit Vertretern des
Landes Tirol akkordierte Grobkostenschätzung „RegBFinanz18a“ vom
28.06.2004, die zum damaligen Zeitpunkt von voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten in der Höhe von € 270,16 Mio., aufgeteilt auf
das Teilprojekt Ost mit € 215,06 Mio. und das Teilprojekt West mit
€ 55,10 Mio., ausgegangen ist. Für das seinerzeit priorisierte Teilprojekt Ost (Realisierungszeitraum 2004 – 2013) wurde ein Bundesanteil
in der Höhe von € 47,33 Mio., ein Landesanteil im Ausmaß von
€ 91,25 Mio. und ein Finanzierungsanteil der Stadt Innsbruck in der
Größe von € 76,48 Mio. errechnet.

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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