Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.65
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Straßenbauarbeiten im Bereich der Blasius-Hueber-Straße / Klinikkreuzung und der Anichstraße. In Abhängigkeit zum Fortgang laufender
Grundabtretungsverfahren wurde die Fertigstellung der Verlängerung
Linie 3 bis zum 5. Gymnasium für den Herbst 2012 angepeilt.
Zum 20.02.2012 wies die Kostenverfolgung auf Basis schlussgerechneter Leistungen abzüglich offener Zahlungspositionen, gleichwohl sich
die realen Leitungsumlegungskosten gegenüber der Kostenprognose
um rd. € 3,811 Mio. erhöht hatten, eine Unterschreitung der Kostenschätzung von rd. € 2,501 Mio. aus. Die abgerechneten Infrastrukturkosten beliefen sich auf rd. € 15,61 Mio.
Von Mitte Mai 2012 bis Mitte November 2012 wurden die Bauarbeiten
im Streckenabschnitt Kreuzung Rössl in der Au bis ÖBB-Unterführung
durchgeführt. Am 14.12.2012 erfolgte die feierliche Eröffnung der fertiggestellten Etappe 1a des Regional- und Straßenbahnprojekts.
Gesamtkosten der
Auf Basis der durch die Projektleitung und -steuerung geführten KosInfrastruktur Etappe 1a tenverfolgung betrugen die Gesamtinfrastrukturkosten der Etappe 1a –
zum 19.02.2014
Sillpark bis Fischerhäuslweg für die umgesetzten Bautätigkeiten in den
Straßenzügen W1a bis W3b – Brunecker Straße bis ÖBB-Unterführung
(Kopfbahnhof 5. Gymnasium) zum Stand 19.02.2014 gesamt
€ 25.545.249,04. Im Vergleich zur Kostenschätzung der Maßnahmenuntersuchung bzw. der darauf basierenden, angepassten Detailschätzung und nach Berücksichtigung anteiliger Zusatzfinanzierungen für
Projektergänzungen in den betreffenden Straßenzügen, ergab sich
eine Unterschreitung in Höhe von rd. € 6.845.208,96.
Unter alleiniger Betrachtung der Aufwendungen für Leitungsumlegungen (rd. 31,7 % der Gesamtkosten) wurden die geschätzten Kosten in
Summe um rd. 74 % überschritten. Ebenso wesentlich höhere Kosten
ergaben sich aus der Durchpressung des Fußgängertunnels im Bereich
der Kreuzung Brunecker Straße / Museumstraße und dem Sillpark,
welche nicht in der gewählten Bauweise der Kostenschätzung zugrunde gelegt war.
6.6 Kostenverfolgung
Kostenaufstellung nach Zur Kostenverfolgung bedient sich die Projektleitung und -steuerung
ÖNORM B 1801-1
einer sogenannten „Kostenaufstellung nach ÖNORM B 1801-1“, in wel-
cher die Kosten, getrennt nach Straßenzügen bzw. Etappen, Gewerken
und Auftragsnummern sowie Bestellnummern aufgeführt werden.
Grundeinlösungen werden getrennt, jedoch grundsätzlich nach dem
selben Schema erfasst.
Nicht direkt zuordenbare, allgemeine Projektkosten – hierbei handelt es
sich u.a. um Fremdleistungen, Personalaufwand und Materialkosten –
werden in der Regel nach festgeschriebenen Schlüsseln auf die einzelnen Straßenzüge aufgeteilt. Die Aufteilungsschlüssel berechnen sich je
nach Art der zuzuordnenden Rechnungsposten im Verhältnis der
Schätzkosten, Laufmeter Schiene, Flächengröße oder auch Gleislängen gemäß Funktionsplanung.
Weitere Bestandteile der Kostenverfolgung bilden ein Kostenvergleich,
in welchem die angenommenen Kosten der Maßnahmenuntersuchung
bzw. der Kosten- und Finanzierungsübersicht „RegBFinanz-0_Rev.3“
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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