Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.70

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Mio., Land € 92,54 Mio. und Bund € 32,00 Mio.) auf das damalige
„Teilprojekt Ost“ (mit einem geplanten Realisierungszeitraum von 2004
bis 2013) bezog. Für die Umsetzung des seinerzeitigen „Teilprojektes
West“ (mit geschätzten Gesamtkosten von € 55,10 Mio. und einem
geplanten Realisierungszeitraum von 2010 bis 2014) wurde auf weitere
notwendige Verhandlungen mit den Finanzierungsträgern verwiesen.
Beschluss des
Gemeinderates
vom 21.12.2007

Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie fasste der GR in seiner Sitzung vom 21.12.2007 einen (erneuten) Grundsatzbeschluss bezüglich
dem Regional- und Straßenbahnsystem für den Tiroler Zentralraum. Im
Hinblick auf die Projektfinanzierung wurde in dieser Sitzung die so genannte Tabelle „RegBFinanz-0_Rev.3“ beschlossen, in der die Finanzierungsverteilung der im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie
ermittelten Projektkosten festgelegt worden ist. Gemäß dieser Kostenübersicht wurden für die Realisierung des Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum Gesamtkosten in Höhe von € 371,39
Mio. geschätzt. Von dieser Summe war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits ein nach den Finanzierungsschlüsseln der Tabelle
„RegBFinanz25a“ abgerechneter Investitionsbedarf von ca. € 65,21
Mio. umgesetzt. Somit ergab sich als künftige Investitionen noch ein
von den Financiers (Stadt und Land) entsprechend den in der Tabelle
„RegBFinanz-0_Rev.3“ aufzubringender Finanzbedarf von € 306,18
Mio. Für die Stadt war dabei ein betraglicher Anteil im Gesamtausmaß
von € 174,64 Mio. (57,04 % der noch zu finanzierenden geplanten Projektkosten) vorgesehen. Dem Land Tirol wurde ein Anteil in einer Gesamthöhe von € 131,54 Mio. (42,96 % der zum damaligen Zeitpunkt
noch erforderlichen Investitionen) zugeschrieben.
Die Finanzierungsübersicht „RegBFinanz-0_Rev.3“ ist deshalb von
großer Bedeutung, da sie bis heute die maßgebliche Basis für die Verteilung der Finanzierungslasten zwischen der Stadt Innsbruck und dem
Land Tirol darstellt.

Beschluss des
Gemeinderates
vom 13.12.2012

Zuletzt wurden in der GR-Sitzung vom 13.12.2012 die gesamten Projektkosten mit einer Höhe von € 395,37 Mio. beziffert. Diese Steigerung
im Vergleich zu den in der Sitzung des GR vom 21.12.2007 präsentierten Gesamtprojektkosten in Höhe von € 371,39 Mio. ergab sich vorwiegend aufgrund der Berücksichtigung von Valorisierungskosten für die
Jahre 2015 bis 2020. Unter Anwendung der vereinbarten Finanzierungsschlüssel (gem. Tabelle „RegFinanz25a“ für die bisherigen Investitionen in Höhe von € 65,21 Mio. bzw. gem. Tabelle „RegBFinanz0_Rev.3“ für die künftigen Investitionen) belief sich der gesamte Finanzierungsanteil der Stadt auf eine Summe von ca. € 215,00 Mio. und
jener des Landes Tirol auf eine Summe von ca. € 180,30 Mio.
8.2 (Beabsichtigte) Finanzierungsbeteiligung des Bundes

Finanzierungsübereinkommen
mit dem Bund

Den damals in die Finanzierungsverhandlungen involvierten Vertretern
von Stadt und Land gelang es, den Bund zu einer Finanzierungsbeteiligung für das Regional- und Straßenbahnprojekt zu bewegen.
Aufbauend auf dieser Zusage wurde am 27.10.2004 von der Republik
Österreich, dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck als Finanzierungsgeber sowie der IVB als Finanzierungsnehmer ein „Übereinkommen
über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Errichtung eines
leistungsfähigen Regionalbahnsystems im Zentralraum der Landes-

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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