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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.72

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die Anwendung eines Gruppenbesteuerungsmodells erzielbaren (körperschaft-)steuerlichen Vorteile sollten dabei den Finanzierungsträgern
(Stadt und Land) zugute kommen. Die IVB war zum damaligen Zeitpunkt bereits in das im IKB AG-Konzern praktizierte Gruppenbesteuerungsmodell eingebettet, indem Verluste der IVB mit Gewinnen des
Konzerns ertragsteuerlich ausgeglichen werden. Vor dem Hintergrund
des im Jahr 2007 prognostizierten Investitionsbedarfes von € 371,39
Mio. war bereits absehbar, dass das jährliche Abschreibungspotenzial
bzw. dessen Auswirkung auf die Verluste der IVB die aus ertragsteuerlicher Sicht verfügbaren Gewinne des IKB AG-Konzerns übersteigen
werden. Aus diesem Grund war anfänglich der Aufbau einer eigenen
gesellschaftsrechtlichen Konstruktion unter Beteiligung der TIWAG
angedacht. Diese Anstrengungen verfolgten letztlich das Ziel, die in
Verbindung mit den Investitionen des Regional- und Straßenbahnprojektes stehenden künftigen Abschreibungen bzw. die mit ihnen verbundenen buchhalterischen Verluste (körperschaft-)steueroptimal nutzen
zu können.
Insgesamt wurde in den der Kontrollabteilung vorliegenden Berechnungen von einem grundsätzlich lukrierbaren Steuervorteil von € 96,20
Mio. ausgegangen. In Abhängigkeit von ihren jeweiligen Finanzierungsanteilen entfiel dabei ein Anteil von € 52,45 Mio. auf die Stadt
bzw. ein Anteil von € 43,75 Mio. auf das Land bzw. die TIWAG:

Dabei sollten in einem so genannten „steuerlichen Querverbund IKB“
die auf die neuen 32 Straßenbahntriebwägen sowie auf den Umbau der
Andreas-Hofer-Straße – Bürgerstraße – Anichstraße – Südtiroler Platz
entfallenden Abschreibungen steuerlich im Bereich der IKB AG ausgenutzt werden. In einem weiteren so genannten „steuerlichen Querverbund TIWAG“ sollten die restlichen im Zusammenhang mit dem Regional- und Straßenbahnprojekt einhergehenden Investitionen bzw. deren
Abschreibungen steuerlich verwertet werden.
(Fiktiver) steuerlicher
Querverbund TIWAG –
Ersatzzahlungen des
Landes Tirol –
Empfehlung

Die Neugründung von Gesellschaften unter der Beteiligung der TIWAG
und damit die Umsetzung eines Gruppenbesteuerungsmodells im Bereich der TIWAG scheiterte am Einverständnis des Landes (bzw. der
TIWAG). Für die Stadt erschien dadurch die Lukrierung des Steuervorteils, welcher im Rahmen der ursprünglich geplant gewesenen Konstruktion des steuerlichen Querverbundes TIWAG für sie grundsätzlich
erzielbar gewesen wäre, nicht mehr erreichbar. Daraufhin führte die
seinerzeitige Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck mit dem damals für
die Finanzen des Landes Tirol zuständigen Landesrat Verhandlungen
mit dem Ziel, vom Land aufgrund der Nichtumsetzung des geplant ge-

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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