Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.73
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wesenen steuerlichen Querverbundes TIWAG für die Stadt eine Ersatzzahlung zu erreichen. Letztlich bestätigte der seinerzeitige Finanzreferent des Landes mit Schreiben vom 10.06.2009, „dass das Land
Tirol die Stadt Innsbruck bis zu einer Höhe von maximal € 30,00 Mio.
finanziell schadlos halten wird“. Für die Festlegung von weiteren (Abwicklungs-)Details wurde auf die zuständigen Leiter der jeweiligen Finanzabteilungen verwiesen. Die zur Verhandlung und Festlegung der
finanziellen und abwicklungstechnischen Details bezüglich der Ersatzzahlung des Landes unter der Federführung des stellvertretenden Finanzdirektors der Stadt eingesetzte Arbeitsgruppe schloss ihre Beratungen in der zweiten Jahreshälfte 2011 ab. Die in diesem Rahmen
getroffenen Vereinbarungen sind im Vorlagebericht der MA IV vom
12.11.2012 (als Grundlage für den GR-Beschluss vom 13.12.2012)
enthalten.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass eine endgültige Klarheit zwischen
den Verhandlungspartnern Stadt und Land rund um die Thematik der
Ersatzzahlung aus dem fiktiven steuerlichen Querverbund TIWAG erst
seit einem in dieser Angelegenheit Ende Feber 2014 gefassten Beschluss der Tiroler Landesregierung herrscht. Dieser Umstand war für
die Kontrollabteilung einerseits deshalb bemerkenswert, da die schriftliche Zusage des seinerzeitigen Finanzlandesrates vom 10.06.2009 datiert bzw. die Verhandlungen zwischen Land und Stadt im Jahr 2011
stattfanden. Andererseits auch deshalb, da die bisherigen Bemühungen der Stadt Innsbruck, die Ersatzzahlungsverpflichtung des Landes
im Rahmen eines schriftlichen Vertrages festzuhalten, bislang nicht
erfolgreich waren. Die Stadt drängte auf eine vertragliche Regelung.
Dies war für die Kontrollabteilung dadurch dokumentiert, dass das städtische Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I in Kooperation mit
der MA IV zuletzt im Jahr 2012 einen Vertragsentwurf vorbereitet hat,
welcher allerdings bis dato nicht unterschrieben worden ist. In einer
Besprechung mit Vertretern der Kontrollabteilung führte der stellvertretende Finanzdirektor der Stadt aus, dass eine derartige vertragliche
Absicherung der Finanzierungszusage des Landes wohl nicht mehr
erreichbar sein werde. Auch im Vorlagebericht der MA IV vom
12.11.2012 (für den GR-Beschluss vom 13.12.2012) sei deshalb der
Hinweis enthalten, dass seitens der Landesvertreter zugesagt worden
wäre, hinsichtlich des (fiktiven) steuerlichen Querverbundes TIWAG
einen separaten Regierungsbeschluss herbeizuführen und die entsprechenden (jährlichen) Beträge im Landesbudget vorzusehen. Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam, dass dieses mit dem Land
ausverhandelte Finanzierungsprozedere bei dessen tatsächlichem
Vollzug längerfristigen Bestand haben wird (durchwegs 25-jährige Abschreibungsdauer und länger!). Nicht zuletzt aufgrund dieser Langfristigkeit sowie des finanziellen Umfanges der Finanzierungszusage
(€ 30,00 Mio.) empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, weiterhin auf
eine vertragliche Absicherung zu drängen. Im Anhörungsverfahren
kündigte die MA IV an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. Ergänzend wurde von der MA IV ausgeführt, dass die vereinbarte Vorgangsweise ihrer Einschätzung nach abgesichert sei, da
unter anderem auch der Mitfinancier Land Tirol selbst von der Regelung profitiere.
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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