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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.74

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Steuerlicher Querverbund IKB – Vorzugsdividenden für die Jahre
2008 bis 2012 –
Vertragsgrundlagen zur
Vorzugsdividende –
Empfehlungen

Die im Rahmen der Gruppenbesteuerung im IKB AG-Konzern für den
Bereich des so genannten steuerlichen Querverbundes IKB tatsächlich
erzielten (Körperschaft-)Steuervorteile fließen den Aktionären Stadt
Innsbruck und TIWAG im Wege von Vorzugsdividenden zu. Bis zum
Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung wurde von der IKB AG an ihre
Aktionäre Stadt und TIWAG unter dem Titel „Vorzugsdividende Regionalbahn“ ein Gesamtbetrag in Höhe von € 3.902.909,56 ausbezahlt.
Dabei floss der Stadt Innsbruck bislang eine „Vorzugsdividende Regionalbahn“ in der Gesamthöhe von € 2.176.305,98 (€ 1.567.182,16 für
die Jahre 2008 bis 2011 und € 609.123,82 für das Jahr 2012) zu. An
die TIWAG wurde bis dato eine gesamte „Vorzugsdividende Regionalbahn“ in Höhe von € 1.726.603,58 (€ 1.279.626,82 für die Jahre 2008
bis 2011 und € 446.976,76 für das Jahr 2012) ausbezahlt. Die Kontrollabteilung führte im Zuge ihrer Prüfung auch eine Verifizierung dieser für die Jahre 2008 bis 2012 von der IKB AG errechneten Vorzugsdividenden durch. Ohne auf die exakten Berechnungsdetails näher
einzugehen, hielt die Kontrollabteilung im Ergebnis fest, dass die von
der IKB AG angestellten Kalkulationen für sie vollständig nachvollziehbar waren.
Auf ein Detail der von der IKB AG vollzogenen Berechnungsmodalität
wurde von der Kontrollabteilung aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit jedoch hingewiesen. Die im separaten Rechenkreis des
fiktiven steuerlichen Querverbundes TIWAG geführten Investitionen
(bzw. genau genommen der durch sie verursachten Abschreibungen)
werden bei der Ermittlung der Vorzugsdividende von der IKB AG berücksichtigt. Dies in dem Ausmaß, in welchem sie im steuerlichen Einkommen der IKB AG-Gruppe noch Platz finden. Eine allfällige Ausgleichszahlung des Landes hätte sich daher lediglich auf jenen Anteil
der im steuerlichen Querverbund TIWAG geführten Abschreibungen zu
beziehen, welche von der IKB AG (ertrag-)steuerlich mangels Deckung
nicht verwertet werden können. Eine derartige Situation hat sich bei
der Kalkulation der Vorzugsdividende für das Jahr 2009 ergeben. Bezogen auf den nach dem städtischen Finanzierungsanteil an den zugrunde liegenden Investitionen ermittelten Abschreibungsbetrag von
€ 3.102,60 ergibt sich für das Jahr 2009 ein für die Stadt nicht realisierter Steuervorteil in Höhe von € 775,65. Diese Summe wäre nach dem
Verständnis der Kontrollabteilung vom Land als Ersatzzahlung an die
Stadt auszugleichen. Eine diesbezügliche Ausgleichszahlung ist vom
Land bislang nicht an die Stadt überwiesen worden. Obwohl dieser
Betrag verhältnismäßig gering ist, erwähnte die Kontrollabteilung diesen Aspekt vor allem auch deshalb, da sich in diesem Zusammenhang
ihrer Meinung nach auch die generelle Frage stellte, wie das Land von
einer derartigen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt Kenntnis
erlangt, nachdem nicht das Land sondern die TIWAG Aktionär der IKB
AG ist. Auch war für die Kontrollabteilung unklar, wie die Stadt vom
Bestehen einer derartigen Forderung gegenüber dem Land informiert
wird. Im Rahmen von Gesprächen mit dem in der IKB AG für den Geschäftsbereich Management Service zuständigen Leiter stellte sich
heraus, dass ein Abwicklungsmodus für sich ergebende Ersatzzahlungen des Landes bisher nicht festgelegt worden wäre. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, hinsichtlich der sich ergebenden Ersatzzahlungen des Landes in Zusammenarbeit mit der IKB AG (und dem Land)
einen praktikablen Abwicklungsmodus festzulegen und zu dokumentieren. Die IKB AG pflichtete der Empfehlung der Kontrollabteilung in ihrer
abgegebenen Stellungnahme bei. Von der IKB AG wurde ausgeführt,

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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