Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.75
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dass die dafür erforderliche Datenübermittlung im Zuge der jährlichen
Berechnung der Vorzugsdividenden bereitgestellt und in einen entsprechenden Ablauf integriert werden könne. Die MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. Die dafür nötige regelmäßige Datenübermittlung durch die IKB
AG sei bereits veranlasst worden.
Die Ausschüttung der Vorzugsdividende für das Regional- und Straßenbahnprojekt ist in dem zwischen der Stadt und der TIWAG als Aktionäre der IKB AG abgeschlossenen Syndikatsvertrag vom 03.05.2002
geregelt. Ende des Jahres 2005 wurde von der IKB AG eine Zusatzvereinbarung zum Syndikatsvertrag vorbereitet, welche allerdings bis
dato von den Vertragsparteien (Stadt und TIWAG) nicht zur Unterfertigung gelangt ist. In dieser Vertragsunterlage wurden unter anderem
auch ergänzende Übereinkünfte hinsichtlich der im ursprünglichen
Syndikatsvertrag enthaltenen Bestimmungen betreffend die Ausschüttung einer Vorzugsdividende im Zusammenhang mit dem Regionalund Straßenbahnprojekt getroffen. Die Kontrollabteilung machte darauf
aufmerksam, dass die Ausschüttung der „Vorzugsdividende Regionalbahn“ unter anderem auch auf den vertraglichen Regelungen dieser
bislang nicht unterfertigten Zusatzvereinbarung basiert. Aus diesem
Grund empfahl die Kontrollabteilung der MA IV, in Kooperation mit der
IKB AG um die Unterzeichnung dieser Vertragsgrundlage bemüht zu
sein. Im Anhörungsverfahren führte die IKB AG aus, dass die Unterfertigung der angesprochenen Zusatzvereinbarung zum Syndikatsvertrag
von ihr angestrebt werde. Im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches werde die IKB AG jedenfalls weiterhin bemüht sein, in Kooperation mit der MA IV diese ergänzenden bzw. klarstellenden Übereinkünfte
auf Ebene der Gesellschafter zur Unterzeichnung zu bringen.
Zusätzlich wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass
sich die Bemessung der Vorzugsdividenden für die Stadt und die
TIWAG in dem von der IKB AG praktizierten Kalkulationsmodell nach
den jeweiligen Finanzierungsanteilen der Stadt und des Landes an den
zugrunde liegenden Investitionen im Regional- und Straßenbahnprojekt
richtet. Dieser Umstand ist in den derzeitigen vertraglichen Regelungen
nicht verankert. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, in Kooperation mit der IKB AG durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung vertraglich sicherzustellen, dass die Ermittlung des steuerlichen
Vorteils (und damit der jeweiligen Vorzugsdividende) nach den Finanzierungsanteilen von Stadt und Land im Regional- und Straßenbahnprojekt zu erfolgen hat. Die IKB AG verwies in ihrer dazu abgegebenen
Stellungnahme darauf, dass aus ihrer Sicht die Ermittlung des steuerlichen Vorteils nach den Finanzierungsanteilen von Stadt und Land –
zumindest implizit – bereits der bestehenden Regelung zu entnehmen
wäre. Angesichts der ohnedies angestrebten Ergänzungen des Syndikatsvertrages werde jedoch auch diese Empfehlung aufgegriffen, um
durch die Aufnahme einer präziseren Bestimmung diesbezüglich keinen Raum für allfällige Interpretationsspielräume zu lassen.
Die MA IV kündigte in ihrer abgegebenen Stellungnahme an, den Empfehlungen der Kontrollabteilung zu entsprechen. Die offenen Punkte
der Syndikatsvereinbarung würden ergänzt und den zeichnungsbefugten Personen zeitnahe zur Unterschrift vorgelegt werden.
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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