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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.77

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Bedeckung

Bedeckt wurden diese Auszahlungen bis dato über auf der
Vp. 6/875000+080100 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH – Beteiligung TIWAG verbuchte Einnahmen. Diese zur
Bedeckung der Ausgaben für das Regional- und Straßenbahnprojekt
verwendeten Beträge stammen ursprünglich aus dem Verkauf eines
zweiten Teiles von Aktien der Stadt Innsbruck an der IKB AG an die
TIWAG, welcher vom GR der Stadt Innsbruck Ende des Jahres 2005
beschlossen worden ist.

Ankauf Dieselbusse –
Empfehlung

Für den Ankauf von Dieselbussen wurde auf der Vp. 5/875000-775130
in den Jahren von 2005 bis 2013 ein Betrag in Höhe von
€ 18.864.287,33 beansprucht. Die vertragliche Grundlage für die in
diesem Bereich von der Stadt Innsbruck an die IVB getätigten Zahlungen bildet der so genannte (Nahverkehrsdienstleistungs- und
-finanzierungsvertrag“ (ÖPNV-Vertrag). Hinsichtlich der in diesem
Rahmen von der Stadt Innsbruck an die IVB getätigten Zahlungen bemerkte die Kontrollabteilung, dass ein (unmittelbarer) Zusammenhang
mit dem Regional- und Straßenbahnprojekt ihrer Meinung nach nicht
besteht. Dies wurde von ihr damit begründet, dass es sich bei den diesen Auszahlungen zugrunde liegenden Investitionen um Ersatzanschaffungen im Bereich der gesamten Dieselbusflotte der IVB handelt.
Aus beschlusstechnischer Sicht ist die Vorgangsweise, diese Kosten
kameralistisch über die Vp. 5/875000-775130 abzuwickeln und dadurch
mit für das Regional- und Straßenbahnprojekt zweckgewidmeten
Geldmitteln zu finanzieren zwar gedeckt (die von der MA IV erarbeiteten Bedeckungsrechnungen beinhalteten diese Investitionen). Dennoch
wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass diese Aufwendungen ihrer Meinung nach nicht in (unmittelbarer) Verbindung mit
dem Regional- und Straßenbahnprojekt stehen. Obwohl eine beschlussmäßige Deckung für diese praktizierte Abwicklung bzw. Bedeckungsmodalität vorliegt, empfahl die Kontrollabteilung der MA IV diese
Vorgangsweise zu überdenken bzw. zu prüfen, ob allenfalls eine alternative Bedeckungsmöglichkeit dieser Kosten umsetzbar ist. Im Anhörungsverfahren kündigte die MA IV an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.

Hauptuntersuchungen
neue Trams –
Empfehlungen

Die IVB schloss mit einem Unternehmen, welches in der für den Anschaffungsprozess der neuen Straßenbahn-Triebwägen gegründeten
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vertreten war, am 11.09.2012 einen „Vertrag über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbahnfahrzeugen“ mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 ab. Dieser Wartungsvertrag beinhaltet unter anderem auch die so genannte Leistung der „Hauptuntersuchung“. Diese bezeichnet die Inspektionen nach § 61 Abs. 3 Z 12 der
Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO).

Die Kontrollabteilung merkte an, dass es sich bei den Kosten für die
durchzuführenden Hauptuntersuchungen der neuen Straßenbahnen
ihrer Meinung nach nicht um klassische Investitionskosten des Regional- und Straßenbahnprojektes handelt. Vielmehr stellen diese Positionen Aufwendungen des laufenden Betriebes der Erbringung der (Straßenbahn-)Verkehrsdienstleistung dar. Zum Prüfungszeitpunkt bestand
aus Sicht der Kontrollabteilung keine klare vertragliche Regelung über
die separate Begleichung dieser Aufwendungen durch die Stadt Innsbruck. Während die Verrechnung des auf die Stubaitalbahn entfallenden betraglichen Anteiles der Hauptuntersuchungen aus dem vertragli…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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