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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf

- S.88

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Im Ergebnis geht die Kontrollabteilung aufgrund der aufgezeigten Umstände davon aus, dass das von der MA IV in ihre Vorlage vom
12.11.2012 ermittelte Fremdmittelerfordernis im Ausmaß von ca.
€ 64,00 Mio. deutlich zu niedrig bemessen ist. Die Kontrollabteilung
empfahl der MA IV, einerseits die von ihr aufgezeigten Divergenzen
(auch in Zusammenarbeit mit der IVB) zu überprüfen. Andererseits
wurde empfohlen, die thematisierten Punkte bei der allfälligen künftigen
Erstellung einer aktualisierten Bedeckungsrechnung zu berücksichtigen. Die MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen. Im Zuge der vom Gemeinderat bereits beauftragten Evaluierung des ÖPNV-Vertrages und des Projektzahlenwerkes sei beabsichtigt, eine aktuelle Darstellung vorzulegen.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 28.05.2014:
1. Im Sinne der Anregung der Kontrollabteilung in Tz 8 des Berichtes, eine weitere Prüfung des Regional- und Straßenbahnprojektes vorzunehmen, sobald die Inbetriebnahme des nächsten Streckenabschnittes (Richtung Technik West) erfolgt ist, empfiehlt
der Kontrollausschuss dem Gemeinderat, den im ursprünglich
gefassten Beschluss genannten Zeitpunkt 31.12.2015 für die
weitere Prüfung durch die Kontrollabteilung mit Fertigstellung
dieser Teilstrecke neu festzusetzen.
2. Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 12.06.2014 zur
Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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