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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

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-2-

Heizkosten, wobei eine Beteiligung
des Landes Tirol mit der Hälfte dieser
Kosten vorausgesetzt wird. Die Stadt
Innsbruck als Mieterin der Trendsportund Skatehalle stimmt einer Anhebung der AfA-Miete auf voraussichtlich € 4.339,32 zuzüglich Betriebsund Heizkosten sowie Umsatzsteuer
zu. Die tatsächliche Miete wird nach
der Bauendabrechnung endgültig
durch die IIG festgelegt, ohne dass es
eines weiteren Beschlusses bedarf.
3.

5.

Die Mag.-Abt. I, Präsidial- und
Rechtsangelegenheiten, wird beauftragt, die stadtrechtskonforme Fertigung der erforderlichen Vereinbarungen mit Bund, Land und MieterInnen
vorzubereiten und zu veranlassen.
IV 5957/2015
Tennisanlage Radetzkystraße
(Campagnereiterareal), Übersiedlung auf den Standort
Paschbergweg 3

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2015:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Übersiedlung der zurzeit auf den Grundstücken 964/1 und 964/2, Grundbuch
Pradl, betriebenen Sportanlagen auf
den Standort Paschbergweg 3 zu.

2.

Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) wird beauftragt, die
Sportanlage mit Kosten von ca.
€ 6 Mio. wie in der weiterführenden
Erklärung beschrieben zu errichten,
und zwar auf eigene Kosten.

3.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss von Vereinbarungen mit der
IIG und dem Verein Sportunion Tirol
zu, mit denen die Rückgabe der bisher genutzten Flächen, die Übernahme der künftigen und das Bestandsverhältnis an diesen geregelt werden.

6.

IV 1287/2015
Stadt Innsbruck, Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband und Tierschutzverein für Tirol 1881, gemeinsame Vereinbarung für die
Jahre 2015 und 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRin Eberl und GRin Dr.in Pokorny-Reitter,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die Stadt Innsbruck nimmt die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes wahr und
anerkennt die Leistungen des Tierschutzvereines für Tirol 1881.
Dazu schließt die Stadtgemeinde Innsbruck gemeinsam mit dem Land Tirol und
dem Tiroler Gemeindeverband in Vertretung der restlichen Tiroler Gemeinden vorliegende Vereinbarung für die Jahre 2015
und 2016 ab. Daraus resultiert für die
Stadt Innsbruck eine Beteiligung an der
Finanzierung in Höhe von € 125.000,-- für
das Jahr 2015 und € 150.000,-- für das
Jahr 2016.
Die Bedeckung für das Jahr 2015 erfolgt
durch die im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015 vorgesehenen Mittel in
Höhe von € 84.000,-- aus Vp. 1/581010757330 und durch einen Nachtragskredit
in Höhe von € 41.000,--. Dieser ist vorerst
durch die Aufnahme eines Haushaltsdarlehens zu bedecken.
Ebenso wird die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
für das Jahr 2016 beauftragt, den Betrag
von € 150.000,-- im Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2016 vorzusehen.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, die
vorliegende Vereinbarung stadtrechtsgemäß zu unterfertigen. Die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird mit den weiteren Veranlassungen zur Abwicklung der Subvention
beauftragt.
Ergänzend wird festgehalten, dass die
Kontrollabteilung in Abstimmung mit dem
Landesrechnungshof nachträglich die

GR-Sitzung 16.07.2015