Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
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2.
9.
b) Verordnung nach der StVO, mit
der in den Kurzparkzonen das
Dauerparken vorgesehen wird, mit
Berechtigungszonen (beiliegender
Entwurf C);
10.
c) Verordnung, mit der die Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014
geändert wird (beiliegender Entwurf D).
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat empfiehlt der Bezirksverwaltungsbehörde, die Verordnungen betreffend die Kurzparkzonen
auf Landesstraßen analog zu denen
des Gemeinderates zu erlassen.
IV 5741/2015
Verein Multikulturell, Subventionsvereinbarung für das Projekt
"TIP TOP"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die Stadt Innsbruck schließt mit dem Verein Multikulturell die vorliegende Subventionsvereinbarung zur Mitfinanzierung des
Projektes "TIP TOP" ab. Das Projekt "TIP
TOP" ist ein präventives Gesundheitsprojekt, welches Migrantlnnen in den Fokus
nimmt und auf die Ausbildung von MultiplikatorInnen abzielt.
Dazu leistet die Stadt Innsbruck in den
Jahren 2015, 2016 und 2017 jährlich einen
Beitrag von € 7.000,--. Dieser jährliche
Betrag wird jeweils zur Hälfte aus den
Subventionstöpfen "Gesundheit" sowie
"Integration und Migration" bezahlt.
Die betroffenen Dienststellen in der Mag.Abt. III, Planung, Baurecht und technische
Infrastrukturverwaltung, sowie der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, werden mit der Abwicklung der Unterstützung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt durch Vp.
1/429000-757330 und Vp. 1/429000757100.
GR-Sitzung 16.07.2015
IV 5652/2015
Förderaktion für SeniorInnen
zum Umbau von altersgerechten
Nasszellen, Weiterführung,
Adaptierung der Richtlinien
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die städtische Förderungsaktion für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderung für den Umbau von seniorInnengerechten Nasszellen wird unter Anwendung vorliegender adaptierter Richtlinien ab 01.09.2015 auf die Dauer von
zwei Jahren fortgeführt.
Der Förderungsprozentsatz wird von 45 %
auf 35 % und die Maximalförderung von
€ 4.500,-- auf € 3.500,-- gesenkt. Hinsichtlich Einkommensgrenzen gelten weiterhin
die Bestimmungen der Wohnhaussanierungsrichtlinien Punkt 2.4.2 i.d.g.F., welche voraussichtlich bis 31.12.2016 die
Einkommensfreistellung vorsehen.
Personen, deren Einkommen unter dem
Ausgleichzulagen-Richtsatz liegt, können
ihre städtische Förderung an die ausführende Firma abtreten. Für diesen Teil der
Kosten entfällt die Notwendigkeit der Vorfinanzierung.
Die Bedeckung erfolgt durch
Vp. 1/480010-775100, Kapitaltransferzahlung - Lifteinbau/Nasszellen.
11.
IV 1974/2010
Förderungsrichtlinien für den
nachträglichen Einbau von Personenliften im Rahmen der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau", Angleichung der Annuitätenzuschüsse,
Fortsetzung der Förderungsaktion im Jahr 2015
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2015:
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die
Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau" im Jahr 2015 fort. Auf Basis der vom
Gemeinderat mit 17.06.2010,
ZI. IV-1974/2010, beschlossenen Richtli-