Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
- S.10
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gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
30.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B33, InnsbruckInnenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße 37 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B2, 2. Entwurf, und
Nr. IN - B2/12), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
29.
Maglbk/10271/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F35, HöttingWest, Gpn. 1002, 1003, 1005,
Teilbereich der Gp. 3728/2, alle
KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. HW - F28), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F35, Hötting
West, Gpn. 1002, 1003 und 1005, Teilbereich der Gp. 3728/2, KG Hötting, (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW - F28), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 16.07.2015
Maglbk/10436/SP-BB-IN/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B33, InnsbruckInnenstadt, Bereich Maria-TheresienStraße 37 (als Änderung der Bebauungspläne Nr.IN - B2, 2. Entwurf und Nr. IN B2/12), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
31.
III 12429/2014
Flächenwidmungsplan Nr. AL F47, Arzl, Bereich der Gpn. 48,
49, 50/2, 62/1, 62/3, 62/4, 62/5, alle KG Arzl (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. AL F1, Nr. AL - F6, Nr. AL - F14),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011
Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen
Befangenheit von GR Appler, einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F47,
Arzl, Bereich der Gpn. 48, 49, 50/2, 62/1,
62/3, 62/4 und 62/5, alle KG Arzl (als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. AL - F1, Nr. AL - F6 und Nr. AL - F14),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.