Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
- S.30
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Sonnenstraße und Schneeburggasse, Schneeburggasse zwischen Speckweg und
Kohlweg, Kohlweg zwischen Schneeburggasse und Hinterwaldnerstraße, Hinterwaldnerstraße zwischen Kohlweg und dem Weg von der Hinterwaldnerstraße zur
Liegenschaft Hinterwaldnerstraße 16a, Weg von der Hinterwaldnerstraße zur Liegenschaft Hinterwaldnerstraße 16a, östliche Grundgrenze der Liegenschaft Hinterwaldnerstraße 16a, Umkehrplatz des " Westastes " der Dorfgasse auf Höhe des Hauses
Dorfgasse 9d, " Westast" der Dorfgasse zwischen dem Umkehrplatz auf Höhe des
Hauses Dorfgasse 9d und der Dorfgasse, Dorfgasse zwischen "Westast" der Dorfgasse
und Bildgasse, Bildgasse zwischen Dorfgasse und Schulgasse, Schulgasse, Höttinger
Kirchplatz, Schneeburggasse zwischen Schulgasse und Brandjochstraße, Brandjochstraße, Botanikerstraße zwischen Brandjochstraße und Oppolzerstraße, Oppolzerstraße,
Sonnen straße zwischen Oppolzerstraße und Rösslsteig, Röss/steig, Blasius-HueberStraße zwischen Höttinger Au und Universitätsbrücke, Universitätsbrücke.
Ausgenommen hiervon sind die Blasius-Hueber-Straße zwischen Universitätsbrücke und
Innrain, die Anichstraße zwischen Innrain und Kaiser-Josef-Straße, die Kaiser-JosefStraße, die Maximilianstraße zwischen Kaiser-Josef-Straße und Peter-Mayr-Straße, die
Peter-Mayr-Straße zwischen Maximilianstraße und Schöpfstraße, die Schöpfstraße
zwischen Peter-Mayr-Straße und Fritz-Pregl-Straße, die Fritz-Preg/-Straße, der
Speckweg zwischen Sonnenstraße und Schneeburggasse, die Sonnenstraße zwischen
Oppolzerstraße und Rösslsteig, der Rösslsteig zwischen der Zufahrt/dem Zugang des
Hauses Höttinger Au 30 und der Höttinger Au, die Blasius-Hueber-Straße zwischen
Höflinger Au und Universitätsbrücke und die Universitätsbrücke.
Zusätzlich werden folgende Verkehrsflächen diesem Bereich zugeordnet:
die unmittelbar nördlich des Gebäudes Höttinger Auffahrt 1 auf Gst. Nr. 1438/3, KG
Hötting, gelegene Verkehrsfläche; der Schlotthofweg von der Schneeburggasse bis zur
westlichen Grundgrenze der Liegenschaft Schlotthofweg 10 sowie jener nach Osten
abzweigende Abschnitt des Schlotthofweges, welcher der Erschließung der
Liegenschaften Schlotthofweg 4b, 6 und 6a dient; die von der Schu/gasse nach Norden
abzweigende, unmittelbar westlich der Häuser Bildgasse 2 und 6 verlaufende
Stichstraße; die Steinbruchstraße zwischen der Schu/gasse und der Nordgrenze des
Gebäudes Steinbruchstraße 1; die Kirschentalgasse zwischen der Schneeburggasse
und der Nordgrenze des Gebäudes Kirschentalgasse 34. "
18. ln der Anlage 11 der Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 wird der Passus "GB
Höfling" durch den Passus "KG Höfling" ersetzt. Weiters wird der Satz "Die Parkzone
umfasst das Gebiet Anzengruberstraße, ResseIstraße, Trasse der Innta/autobahn A 12,
Sill." durch den Satz "Die Parkzone N umfasst das von Anzengruberstraße, Resse/straße,
Trasse der A 12 /nntalautobahn und orografisch rechtem Sillufer umgrenzte Gebiet,
einschließlich der genannten Straßen bzw. Straßenabschnitte selbst. " ersetzt. Der Satz
"Zudem werden die Trientiner Brücke und die Klostergasse von der Brennerbahn ostwärts
dieser Zone zugeordnet." entfällt.
19. 1n der Anlage 111 der Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 wird das Wort
"Steinbruchbach" durch die Wortfolge "Franz-Kotter-Weg" ersetzt. Der Passus ,, 41, 42, 44
bis 46 und 3613/4 GB Hötting" wird durch den Passus ,, 41 , 42, 44, 45, 46, 47/ 1 und
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