Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.37

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(zu Punkt 15.)

Zl. KA-02966/2015

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN
DES REFERATES GEWERBE UND BETRIEBSANLAGEN
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über Prüfung von Teilbereichen des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 02.07.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 03.06.2015, Zl. KA-02966/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsvorbemerkungen

Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt, die
Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen. Nach § 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die
gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In
Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung in der MA III – Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht eine stichprobenartige Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen vorgenommen.

Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf





das Tätigkeitsprofil und die Produkte,
die Personalausstattung,
die Kostenrechnung sowie
die auf Produktebene geführte Fallzahlenstatistik

gelegt.
Prüfungsrelevant war grundsätzlich das Haushaltsjahr 2014, wobei zu
Vergleichszwecken teilweise auch auf Fakten aus Vorjahren Bezug
genommen worden ist.
GISA-Umstellung

Die Kontrollabteilung erwähnte, dass sich die Arbeiten bezüglich der
Umstellung des von den Bezirksverwaltungsbehörden zu führen gewesenen dezentralen Gewerberegisters auf das (neue) zentrale Gewerberegister während dem Zeitraum der Prüfung der Kontrollabteilung (Mitte
Februar bis Ende März 2015) in der Endphase befanden. Der EDVmäßige Stichtag für diese Umstellung war der 30.03.2015.
Bis zu diesem Stichtag wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden
dezentrale Gewerberegister geführt. Im Land Tirol (bzw. in den Bezirkshauptmannschaften) wurde dafür die Gewerbeanwendung „BHG“
(Bezirkshauptmannschaft Gewerberegister) verwendet. Auch der
Stadtmagistrat Innsbruck als die für das Stadtgebiet zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verwendete diese Software. Seit Ende März

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Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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