Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
- S.42
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(Bewilligungs-)Regelungen bei Erteilung der Genehmigung anzuwenden.
Dem Verfahren sind Sachverständige für die von den anderen Verwaltungsvorschriften erfassten Gebiete beizuziehen. Die Betriebsanlagengenehmigung bzw. Betriebsanlagenänderungsgenehmigung gilt auch
als entsprechende Genehmigung (Bewilligung) nach den anderen Verwaltungsvorschriften des Bundes.
Die Behörde hat das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren mit den
anderen zuständigen Behörden zu koordinieren, wenn nach anderen
mitanzuwendenden Verwaltungsvorschriften eine Genehmigung, Bewilligung oder eine Anzeige zum Schutz vor Auswirkungen der Betriebsanlage oder zum Schutz des Erscheinungsbildes der Betriebsanlage
erforderlich ist.
Erlassung von
Bescheiden
Die Behörde hat einen Bescheid binnen drei Monaten nach Einlangen
des Genehmigungsansuchens und der erforderlichen Unterlagen zum
Genehmigungsansuchen zu erlassen. Im Bescheid, mit dem die Errichtung und der Betrieb der Anlage genehmigt werden, sind allenfalls erforderliche Auflagen anzuführen.
5 Produkte
Produkte des
Referates Gewerbe
und Betriebsanlagen
Für die in der MGO verankerten Verantwortlichkeiten sind im Referat
Gewerbe und Betriebsanlagen die folgenden drei Produkte definiert:
3321 – Vollziehung der Gewerbeordnung
3322 – Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze und
Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften
3323 – Gewerbliches Betriebsanlagenverfahren
3321 – Vollziehung
der Gewerbeordnung
Der Produktbeschreibung 3321 – Vollziehung der Gewerbeordnung
entnahm die Kontrollabteilung, dass in diesem Zusammenhang die
Erledigungen aller behördlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung
zu verstehen sind. Dies umfasst insbesondere Gewerbean- und
-abmeldungen, Standortverlegungen und Namensänderungen sowie
Gewerbeentzüge. Vorrangiges Produktziel ist die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit gewerblicher Tätigkeiten zum Schutz des Konsumenten, der Umwelt und der Jugend.
3322 – Vollziehung
gewerberechtlicher
Nebengesetze und
Verordnungen bzw.
gewerberechtsnaher
Vorschriften
Das Produkt 3322 – Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze
und Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften umfasst gemäß der Produktbeschreibung die Erledigung der behördlichen Verfahren betreffend gewerbliche Tätigkeiten, welche nicht durch die Gewerbeordnung geregelt sind. Darunter fällt unter anderem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (Taxi, Mietwagen) und das Güterbeförderungsgesetz. Das definierte Produktziel deckt sich mit jenem des Produktes
3321 – Vollziehung der Gewerbeordnung.
3323 – Gewerbliches
Betriebsanlagenverfahren
Gemäß der Produktbeschreibung 3323 – Gewerbliches Betriebsanlagenverfahren stellen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von gewerblichen Betriebsanlagen sowie die Betriebsanlagenänderungsgenehmigung die Hauptaufgaben in diesem Segment dar. Des
Weiteren werden (hier beispielhaft dargestellt) Anzeigen zur Kenntnis
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Zl. KA-02966/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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