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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.59

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Weihnachtsfeier für
städtische Mitarbeiter

Im Zuge der Überprüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend die
Übernahme der Kosten für die Ausrichtung einer Weihnachtsfeier für
die Bediensteten jener der Frau Vizebürgermeisterin und eines amtsführenden Stadtrates unterstellten Ämter bemängelte die Kontrollabteilung, dass diese Ausgaben aus Verfügungsmitteln bestritten worden
sind. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass entsprechend den
seinerzeit vom Herrn Bürgermeister (am 23.09.1999) erlassenen Interpretationsrichtlinien über die haushaltskonforme Verwendung von Verfügungsmitteln solche Ausgaben „Freiwillige Sozialaufwendungen“ darstellen und in der Postenklasse 59 zu verrechnen sind
In ihrer Stellungnahme teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass aufgrund des Umstandes, dass Frau Vizebürgermeisterin von der
Vp. „Sonst. Ausgaben-Verfügungsmittel der Bürgermeister“ kaum Gebrauch mache und in der Regel nur einmal jährlich eine Weihnachtsfeier ausgerichtet werde, die von der Kontrollabteilung zitierte Interpretationsrichtlinie bedauerlicherweise falsch ausgelegt worden sei. In Hinkunft werde die Verrechnung solcher Ausgaben selbstverständlich in
der Postenklasse 59 erfolgen und das Sekretariat entsprechend informiert werden.

Falsche
Voranschlagspost

Im Rahmen der Belegkontrollen im I. Quartal 2015 verifizierte die Kontrollabteilung eine vom Referat Bildungskonzepte und Subventionen
erstellte Auszahlungsanordnung an ein Transportunternehmen in Höhe
von € 2.475,00. Die Ausgabe wurde auf der Post 728200 – Entgelte für
sonstige Leist. - Schülerbeförderung im Unterabschnitt 219000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen im städtischen Buchhaltungsprogramm erfasst.
Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam, dass gemäß Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände Ausgaben für
die Inanspruchnahme von Transportmitteln auf der Post 620 – Personen- und Gütertransporte zu verbuchen sind, die im städtischen Voranschlag beim betreffenden Unterabschnitt 219000 jedoch nicht eingerichtet war. Die Kontrollabteilung empfahl der geprüften Dienststelle
daher, zukünftig – in Zusammenarbeit mit dem in der MA IV zuständigen Referat – bei der Erstellung des städtischen Voranschlages eine
Post 620 für die entsprechenden Transportleistungen im Unterabschnitt
219000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen einzurichten und zu
bewirtschaften. In der Stellungnahme wurde der Empfehlung der Kontrollabteilung seitens der betroffenen Dienststelle zugestimmt und auch
die künftige Berücksichtigung einer entsprechenden Haushaltstelle ab
dem Budget 2016 eingeräumt.

Subvention für
Siebdruckkarussell

Im Rahmen der routinemäßig von der Kontrollabteilung durchgeführten
Belegkontrollen wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kultur der MA V an einen deutschen Lieferanten über den Betrag von netto € 1.959,59 (brutto € 2.351,51) behoben. Inhaltlich betraf diese Auszahlung die Anschaffung eines Siebdruckgerätes (Siebdruckkarussell).
Buchhalterisch wurde diese Zahlung über die Vp. 1/381000-728080
Maßnahmen der Kulturpflege – Entgelte für sonstige Leistungen S510
abgewickelt.

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Zl. KA-02684/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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