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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf

- S.19

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Ausgaben dieses Jahres – 2019
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1.

2.

3.

Evaluation des Trinkwasservorsorgekonzeptes für Innsbruck (altes ist aus
dem Jahr 2005) anhand des aktuellen
Kenntnisstandes der Klimaforschung.
Es soll darauf geachtet werden, welche Maßnahmen des Trinkwasservorsorgekonzeptes vom lnnsbrucker
Wasserversorger Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), an dem die
Stadt Innsbruck die Aktenmehrheit
besitzt, bereits umgesetzt wurden. Es
soll darüber hinaus unter Einbindung
von Klima- und Wasserschutzexperten evaluiert werden, ob es weiterführende Maßnahmen zur Sicherstellung
der Trinkwasserversorgung benötigt.
Einbindung der Umlandgemeinden
und Erprobung von Katastrophenszenarien: Die Stadt Innsbruck verfügt
durch die Mühlauer Quelle über einen
großen Wasserreichtum. Diesen Luxus haben viele Umlandgemeinden
nicht. Daher ist es nötig, dass Innsbruck sich im Katastrophenfall einer
Trockenperiode auch solidarisch an
der Trinkwasserversorgung der Umlandgemeinden beteiligt. Daher ist es
unumgänglich, dass die Stadt Innsbruck mit ihrem Wasserversorger gemeinsam mit den Umlandgemeinden
Katastrophenszenarien probt, darunter auch den Extremfall des Versagens der Versorgung durch die
Mühlauer Quelle.
Trinkwasserversorgung der Höhenlagen: Die Stadt Innsbruck ist Eigentümerin mehrerer Almen und somit ist
sie auch verantwortlich für deren
Wasserversorgung. Da es bereits in
den vergangenen Jahren wiederholt
zu Wasserengpässen in den Höhenlagen gekommen ist, braucht es eine
Wasserversorgungsstrategie für die
Menschen und Tiere auf den Almen.
Nur, wenn eine adäquate Wasserversorgung sichergestellt ist, kann auch
der Weidebetrieb problemlos funktionieren. Die Bewirtschaftung der Almen ist dringend notwendig, um einer
weiteren Erosion der Hanglagen vorzubeugen und so den Wasserkreislauf und die biologische Artenvielfalt
dieser Alpinregionen nachhaltig zu sichern.

GR-Sitzung 18./19.07.2019

4.

Reduzierung der künstlichen Beschneiung zum Schutz der Umwelt
und zur Sicherstellung eines intakten
Wasserkreislaufes: Die Ausweitung
von Schipisten und die Präparierung
der Pisten mittels künstlicher Beschneiung benötigen nicht nur viel
Energie, sie wirken sich auch negativ
auf die Bodenbeschaffenheit und den
natürlichen Wasserkreislauf aus.
Die Stadtregierung und Bgm. Willi sollen sich daher nicht nur in ihrem eigenen Wirkungsbereich für eine Reduzierung der künstlichen Beschneiung
einsetzen - sie sollen sich darüber
hinaus auch auf Landesebene dafür
einsetzen, dass künstliche Beschneiung und der Pistenausbau eingedämmt werden, so wie es auch die
Überlegungen der Landesumweltanwaltschaft nahelegen.
Die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern muss drastisch reduziert
und in sensiblen Gebieten ganz gestoppt werden. Darüber hinaus sollen
Speicherteiche in Trockenjahren vorrangig der Wasserversorgung von Almen dienen statt der Beschneiung
von Schipisten.

Vorstehende Zusatzanträge von GR Onay
werden vom Antragsteller zurückgezogen
und sind mit dem beschlossenen Antrag
von GRin Ringler und MitunterzeichnerInnen (Abhaltung einer Enquete "Klimaschutz akut - Ziele und Maßnahmen für
Innsbruck", GfGR/156/2019) mitzubehanIIIndeln.