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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf

- S.33

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dieser zeilenförmigen Bebauung unter Beibehaltung der Möglichkeit, dass man alle
Bereiche auch mit einem Sattelschlepper
anfahren kann, im Osten des Grundstückes
zirka 2.000 m2 freizuspielen. Es sind ebenerdige Flächen. Voraussetzung ist natürlich
auch, dass diese Feuerwehr auf diesem
Standort bleibt. Wir haben versucht, alle
Flächen die sich jetzt auf diesem Standort
befinden wieder nachzuweisen zuzüglich
einer eventuelle Reserve bzw. einem Zuschlag.
Wie bereits erwähnt wurde, können im Osten des Grundstückes zirka 2.000 m2 freigespielt werden. Diese Flächen funktionieren
nicht über die Hauptzufahrt, sondern über
eine eigene Straßenerschließung. Daher
besteht die Möglichkeit, diese Flächen von
der Seite zu bedienen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich bedanke mich
ganz herzlich bei Dipl.-Ing. Preyer, Dipl.-Ing.
Mühlmann, Dr. Köfler, Magistratsdirektor
Dr. Holas und Dipl.-Ing. Maizner.
Ich glaube, dass das es ein zielführendes
Konzept ist, freue mich auf die Umsetzung
und hoffe, dass wir den Zeitplan mit September 2013 einhalten können. Weiters
gehe ich davon aus, dass wir in den nächsten Jahren noch einiges an Arbeit vor uns
haben.
Die Beschlussfassung wird unter dem Tagesordnungspunkt 15. vorgenommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
13.

I-OEF 28/2013
Resolution zur Novellierung des
Glücksspielgesetzes
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Eigentlich
sollte Amtsvorstand Elmar Rizzoli jetzt zum
ersten Punkt über die Novellierung des
Glücksspielgesetzes referieren. Da er als
junger Vater aber lobenswerterweise Kinderbetreuungspflichten übernimmt und wie
angekündigt um 17.30 Uhr gehen musste,
habe ich mich vorher mit ihm schon unterhalten.
Wir haben abgesprochen, dass wir den Antrag dem erweiterten Stadtsenat zuweisen,
GR-Sitzung 16.5.2013

den es demnächst zum Thema "Straßenstrich" und "Sperrbezirk" gibt.
Beschluss (einstimmig):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt und dem erweiterten Stadtsenat zugewiesen.
14.

IV 4091/2013
Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG), vertreten durch
den Geschäftsführer Vettorazzi
Bernhard, Stiftgasse Nr. 19/1, Veranstaltung "innsbruck@night" am
4.10.2013, Grundüberlassung sowie Genehmigung verlängerter
Öffnungszeiten für den Einzelhandel

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 8.5.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck als Grundeigentümerin überlässt der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG), vertreten
durch den Geschäftsführer Bernhard Vettorrazzi, Stiftgasse Nr. 19/1, 6020 Innsbruck,
für die Durchführung der Veranstaltung "innsbruck@night", die im Eigentum der Stadt
Innsbruck befindlichen Grundflächen in der
Maria-Theresien-Straße, am Wiltener Platzl,
in der Herzog-Friedrich-Straße, am Landesmuseumsvorplatz sowie am Marktplatz.
Die Aufbauarbeiten beginnen für die lange
Shoppingnacht am Freitag, den 4.10.2013
ab 7.00 Uhr. Die Veranstaltung dauert am
Freitag, den 4.10.2013 von 17.00 Uhr bis
22.00 Uhr. Der Abbau der Infrastruktur erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung bzw. am Samstagmorgen bis
spätestens 10.00 Uhr.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich,
zudem übernimmt die Stadt Innsbruck die
kostenlose Endreinigung durch die Mag.Abt. III, Straßenbetrieb.
Der Veranstalter hat alle notwendigen für
die Durchführung dieser Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen (insbesondere
jene nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz
sowie der Straßenverkehrsordnung {StVO})
rechtzeitig zu erwirken, sowie die Haftung
und die Kosten in diesem Zusammenhang
zu übernehmen.