Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf
- S.53
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19.3
Betrieb von Seniorinnen- bzw.
Seniorenstuben
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich
"Betrieb von Seniorinnen- bzw. Seniorenstuben" vom 23.4.2013 werden gemäß Beilage genehmigt.
19.4
Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Betriebsbeiträge
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Pokorny-Reitter; 1 Stimme):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich
"Private Kinderbetreuungseinrichtungen Betriebsbeiträge" vom 8.5.2013 werden
gemäß Beilage genehmigt.
19.5
Bereich "Kinder- und Jugendförderung"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich
"Bereich Kinder- und Jugendförderung" vom
23.4.2013 werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert den Antrag des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 2.5.2013:
20.
III 1993/2013
Flächenwidmungsplan Nr. HA F36, Höttinger Au, Bereich Blasius-Hueber-Straße - Rösslsteig,
Sonnenstraße - Dr. SigismundEpp-Weg, Mariahilfstraße - Höttinger Au und Inn (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ F1), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen (mit insgesamt zehn Unterschriften) zum Flächenwidmungsplan und zum gleichzeitig aufge-
GR-Sitzung 16.5.2013
legten Bebauungsplan eingegangen. Alle
liegen dem Akt im Original bzw. Kopie bei.
Drei Stellungnahmen beziehen sich inhaltlich auf die Situierung einer Neubebauung,
ein Einspruchswerber richtet sich gegen die
Widmungskategorie Kerngebiet in der sich
sein Wohnungseigentum befindet.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten, wobei zusammenfassend
festgestellt werden kann, dass die vorgesehene Kerngebietswidmung den bestehenden Verhältnissen und dem angrenzenden
zentralen Stadtgebiet entspricht und eine
Verschiebung der Neubebauung den Promenadenbereich sowie den Kinderspielplatzes in seiner Qualität beeinträchtigen würde. In diesem Sinn wird der Beschluss des
oben genannten Flächenwidmungsplanes
vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 2.5.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HA-F36,
Höttinger Au, Bereich Blasius-HueberStraße - Rösslsteig, Sonnenstraße Dr. Sigismund-Epp-Weg, Mariahilfstraße Höttinger Au und Inn (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1) gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.