Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf
- S.87
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bzw. Mietwohnungswerber vorgemerkt, davon 24 für ein Zimmer, 879 für eine Garconniere, 675 für eine Zwei-Zimmerwohnung, 543 für eine Drei-Zimmerwohnung,
289 für eine 4-Zimmerwohnung und drei für
den Standort Igls ohne Größenangabe.
Zu Frage 2.: Die Antwort ist der tabellarischen Beilage mit Stand 16.4.2012 zu entnehmen. Eine Aktualisierung der Daten bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand und
kann derzeit nicht durchgeführt werden.
Zu Frage 3.: In die Einkommensberechnung
werden gezählt:
Einkommen im Jahreszwölftel (also inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld) - gerechnet aus dem Jahreslohnzettel: (Jahresbruttogehalt minus Sozialversicherung, minus
Lohnsteuer durch zwölf) - oder den letzten
drei Monatslohnzetteln oder Gehaltsbestätigung bei Neueintritt - Berechnung: Monatsnettoeinkommen *14/12.
Weiters zählt zu den Einkommen: Selbstentnahmen bei Selbstständigen, Wochenhilfe, Karenzgeld, Pension(-vorschuss), +/- Alimente und Unterhalt; Grundsicherung, Mietzinsbeihilfe; AMS-Bezug, Trinkgeldpauschalen (bei zum Beispiel Taxifahrerinnen bzw.
Taxifahrern und Gastgewerbe), SozialhilfeRichtsatz für erwachsene verdienende Kinder.
Nicht zum Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Pflegegeld.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt vier Stunden
und zwanzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung zur
dringenden Anfrage der SPÖ wurde gemäß
Bericht der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat vom 16.5.2013 den
Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn
der Sitzung des Gemeinderates am
16.5.2013 ausgehändigt.
26.
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
26.1
Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR), Wiederherstellung der alten
Regelung zum Kontrollausschuss
bezüglich Mandatsübertragung
(GR Ofer)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Ofer Folgendes mit:
Derzeit werden die Änderungswünsche bezüglich des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975 und der Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss beraten. Es steht daher noch
nicht fest, welche Gesetzesänderungen
vom Gemeinderat dem Landesgesetzgeber
vorgeschlagen und in weiterer Folge vom
Tiroler Landtag beschlossen werden. Es
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden, wann die Änderungen in
Kraft treten werden.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwanzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung zur
Anfrage von GR Ofer wurde gemäß Bericht
des Büros des Magistratsdirektors vom
15.5.2013 den Klubs und den nicht einem
Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates am 16.5.2013 ausgehändigt.
26.2
Stadtteilfest "Anpruggen", Ausgaben, Konzept (GR Appler)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Appler Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Gemäß der vorliegenden Budgetaufstellung des Veranstalters des jährlichen Stadtteilfestes "Anpruggen", der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG),
beliefen sich die Kosten für das letztjährige
Fest insgesamt auf € 25.615,--.
Zu Frage 2.: Die Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) beziffert die präliminierten Ausgaben für das heurige Stadtteilfest -
GR-Sitzung 16.5.2013