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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf

- S.98

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• die Verifizierung des gemäß § 17 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes (TAWG) i.d.g.F. LGBl. Nr. 150/2012 festzulegenden und
von der Landesregierung zu genehmigenden Behandlungstarifes
gelegt. Prüfungsrelevantes Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Jahr
2011. Im Rahmen der durchgeführten Prüfung wurde aus Gründen der
Aktualität und Zeitnähe jedoch auch das Jahr 2012 tangiert; ebenso
wurden auch teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt.
Verschmelzung
Die vormalige ABG Ahrental Betriebsführungsgesellschaft mbH (ABG)
zwischen ABG und AAG als die den Betrieb der Deponie Ahrental führende Gesellschaft –

ebenso ein jeweiliges 50 %iges Tochterunternehmen von IKB AG und
ATM – wurde zum Stichtag 31.12.2010 mit der AAG als übernehmende
Gesellschaft verschmolzen. Die damalige ABG wurde von der Kontrollabteilung im Jahr 2005 geprüft. Diese Verschmelzung war als strukturelle Bereinigung nach baulicher Fertigstellung und Inbetriebnahme
der mechanischen Abfallsortieranlage (MA) zu verstehen. Seither führt
die AAG den Betrieb der ABG weiter. Auch begründet durch die im
Jahr 2005 durchgeführte Prüfung der seinerzeitigen ABG konzentrierte
sich die Kontrollabteilung bei der gegenständlichen Einschau auf das
Kerngeschäft der AAG (Projektierung, Errichtung und Betrieb der MA
Ahrental).
Vollständigkeitserklärung

Die Kontrollabteilung hat – in Anlehnung an die Vorgangsweise im
Rahmen einer Abschlussprüfung – eine vom Geschäftsführer der AAG
unterfertigte Vollständigkeitserklärung zu ihren Prüfungsunterlagen
genommen.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.

Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis

Aus der Sicht der Gesellschaft berührte der Bericht der Kontrollabteilung keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
2 Gründungsvorgang
2.1 Rechtliche Grundlagen

Allgemeines

Die Abfallwirtschaft in Tirol wird durch gesetzliche Normen der EU, des
Bundes und des Landes Tirol bestimmt. In diesem Kapitel werden für
die Entstehung und den Betrieb der mechanischen Abfallsortieranlage
(MA) Ahrental relevante gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen
auszugsweise dargestellt, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit
erheben zu wollen.

Artikel 10 B-VG

Verfassungsrechtlich sieht Artikel 10 Abs. 1 Z 12 des BundesVerfassungsgesetzes (B-VG) vor, dass für die Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollzie-

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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