Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf

- S.115

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Die Anlage war ausgelegt auf die Herstellung stabilisierter Abfälle zur
Ablagerung auf der betriebseigenen Deponie im Ahrental und die Erzeugung von heizwertreichen Fraktionen oder Ersatzbrennstoffen zur
weiteren thermischen Behandlung.
Verarbeitung in
biologischer Stufe

Nach Einbringung des Abfallmaterials in die mechanische Aufbereitung
(ähnlich der MA) u.a. durch Abtrennung der Eisen- und Nichteisenfraktionen (Fe/Ne) sowie der heizwertreichen Fraktionen war eine aerobe
Behandlung aus Intensiv- und Nachrotte vorgesehen. Nach ca. siebenwöchigem Verbleib in der am Deponieabschnitt 2 des Deponiegeländes vorgesehenen Nachrotte wäre eine Verbringung zur Massenabfalldeponie erfolgt.
5.4 Genehmigungsverfahren nach dem AWG 2002

Antragstellung gemäß
AWG 2002

Mit Schriftsatz vom 27.04.2007 hat die AAG einen Antrag auf Erteilung
der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigung nach AWG 2002 für eine
mechanische Abfallsortieranlage Ahrental („MA Ahrental“) eingebracht.
Der UVP-Genehmigungsantrag für die Errichtung und Betreibung einer
AMBA wurde vorerst nicht zurückgezogen, jedoch hatte die Antragstellerin auf eine diesbezügliche Forcierung des UVP-Genehmigungsverfahrens verzichtet (Ruhendstellung).

Kundmachung

Die Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages erfolgte per
Edikt am 13.12.2007. Die öffentliche Auflage der Projektunterlagen
endete am 15.02.2008. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden in Summe 32
schriftliche Einwendungen bei der Behörde eingebracht.

Mündliche Verhandlung

Am 18.06.2008 folgte die mündliche Verhandlung nach AVG 1991 und
AWG 2002 unter Einbeziehung von Amtssachverständigen, Sachverständigen für Meteorologie und Brandschutz und einem Vertreter des
Arbeitsinspektorates.

Bescheid I. Instanz und
Berufung

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol als Abfallbehörde
I. Instanz gemäß AWG 2002 vom 16.09.2008 wurde der AAG die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung gemäß AWG 2002 in Verbindung mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), Wasserrechtsgesetz und der Gewerbeordnung für die
Errichtung und den Betrieb einer mechanischen Abfallsortieranlage im
Ahrental unter Erfüllung der im Bescheid angeführten Nebenbestimmungen (u.a. Vorschreibung von Abnahme- und regelmäßigen Kontrollmessungen, Vorlage von Prüfungszeugnissen und Prüfzertifikaten)
erteilt.
Gegen den Bescheid I. Instanz wurde innerhalb der Frist von zwei Wochen seitens mehrerer Personen Berufung eingelegt.

Bescheid II. Instanz

Mit Berufungserkenntnis des UVS Tirol vom 02.07.2009 wurde dem
Antrag der Errichter- und Betreibergesellschaft Abfallbehandlung
Ahrental GmbH die Genehmigung einer mechanischen Abfallsortieranlage am Standort Ahrental in II. Instanz endgültig erteilt. Eine sechswöchige Beschwerdefrist bis 18.08.2009 verstrich ohne Einbringungen.

Fertigstellungsanzeige

Die Bauzeit erstreckte sich von Juli 2009 bis Ende November 2010 mit
anschließender Kalt- und Warminbetriebnahme. Eine entsprechend
Bewilligungsbescheid unverzüglich nach Vollendung des Bauvorha-

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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