Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.5

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- 412 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Ich beantrage, als Nachtrag, nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
f)

City-Garage ("SoWi-Garage"), Grundsatzbeschluss über den Erwerb

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung
einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass der nachstehend angeführte Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird:
Zu Punkt 6., Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
b)

Bebauungsplan Nr. PR - B11, Pradl,
Bereich Amraser Straße Nr. 52 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR - B4, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011

Ich beantrage, den gesamten Akt des nachstehend angeführten Punktes in die nicht
öffentliche Sitzung zu verweisen:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
f)

City-Garage ("SoWi-Garage"), Grundsatzbeschluss über den Erwerb

GR-Sitzung 12.06.2014

Mehrheitsbeschluss (gegen PIRAT; 1 Stimme):
Der Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
3.

IV 13672/2013
Stadtgemeinde Innsbruck - Hoheitsverwaltung, Vorlage der Jahresrechnung, der Vermögensrechnung und des Beteiligungsberichts 2013

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) sieht im § 73 vor, dass die Bürgermeisterin die Jahresrechnung 2013 für
das abgelaufene Haushaltsjahr bis Ende
Juni des nachfolgenden Jahres dem Gemeinderat zur Prüfung und Erledigung vorzulegen hat.
Ich verlese das Schreiben der Mag.-Abt. IV,
Buchhaltung, vom 22.05.2014:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir ersuchen Sie um folgende Berichterstattung im Gemeinderat:
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, hat die Jahresrechnung 2013 nach Abschluss der Kassen- und
Rechnungsbücher zum 28.02.2014 fertig
gestellt, ebenso die Vermögensrechnung 2013 zum Stichtag 31.12.2013. Der
Beteiligungsbericht 2013 (ZI. IV12708/2013) ist im November 2013 erstellt
worden. Dieser enthält die Daten aus den
Jahresabschlüssen 2012 (Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung) der einzelnen Unternehmen und ist im Sinne § 17 Abs. 2
Z 13 VRV ebenfalls beigelegt.
In der Zeit vom 05.05.2014 bis einschließlich 19.05.2014 sind alle Rechenwerke öffentlich aufgelegen. Die Auflage ist durch
Anschlag an der Amtstafel kundgemacht
worden.
Die Jahresrechnung 2013 weist für den
ordentlichen Haushalt ein Anordnungssoll
bei den Einnahmen von € 323.548.589,20,
bei den Ausgaben von € 323.457.227,74
und somit einen Sollüberschuss von
€ 91.361,46 auf. Die Detailrechnungsergebnisse sind der Jahresrechnung zu entneh-