Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.27
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Ich glaube, es ist wichtig, auch der Bevölkerung zu erklären, dass die Politik mit einem
Beschluss nicht alles lösen kann. Es gibt
einfach Themen, für die wir keine Lösung
parat haben. Das ist so. Man muss auch die
Kraft und den Mut haben zu gestehen, dass
man nicht alles sofort politisch lösen kann.
Es ist meiner Meinung nach falsch, diesen
Beschluss zu fassen und damit eine vermeintliche Sicherheit vorzugaukeln. Diese
angebliche Lösung des Problems ist ein
Etikettenschwindel. Mit dem Mehrheitsbeschluss von 26 zu 14 Stimmen ist noch gar
nichts erreicht! Die Probleme werden
dadurch nur verdrängt.
Ich halte auch nichts davon, hinter jeder
alkoholisierten Person sofort eine SozialarbeiterIn anzusetzen. Man wird anders, breiter denken müssen. Seien wir doch ehrlich!
Wir können Lösungen nicht einfach aus
dem Ärmel schütteln. Machen wir den Leuten bitte nichts vor, dass sich durch unseren
Beschluss hier irgendetwas ändern würde!
(GR Federspiel: Ja, ja, am besten sollen wir
gar nichts machen, oder?)
GR Federspiel, genau das machst Du verkehrt: Du stimmst einem Beschluss zu, der
erstens rechtlich dubios und zweitens falsch
ist! Und drittens gaukelst Du den Leuten
vor, dass das Problem damit gelöst wäre.
Keiner der drei Punkte stimmt, es wird deswegen überhaupt nichts besser! Ich glaube,
dass Deine Strategie die falsche ist. Du
streust den Menschen Sand in die Augen
und lullst sie ein, indem Du behauptest,
dass Innsbruck jetzt sicherer wird. Hurra,
die Gams!
Wir wissen, dass wir hier in der Minderheit
sind. Daran wird sich heute nichts ändern.
Das hält uns aber nicht davon ab, das zu
bewahren, was notwendig ist, nämlich: Haltung. Es geht schlichtweg um eine Haltung
und wir glauben, dass das, was heute beschlossen werden soll, inhaltlich falsch ist.
Beschließt das nur und werdet damit glücklich!
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich darf nochmals
auf den § 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) hinweisen, dass
Kundgebungen aus den Zuschauerreihen
nicht genehmigt sind. Auch keine Beifallsbekundungen.
GR-Sitzung 12.06.2014
GRin Mag.a Schwarzl: Eines vorweg - dieses Thema ist schon breit in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Unser bzw. mein Ansinnen heute ist es, hier noch einmal Überzeugungsarbeit zu leisten, weil ich mir sicher bin, dass dieser Antrag in jeder Hinsicht eine falsche und nicht gute Entscheidung für die Stadt Innsbruck ist.
Zuerst möchte ich in vier Punkten erläutern,
warum wir Innsbrucker Grünen (GRÜNE)
nicht zustimmen werden:
Erstens sind wir gegen den Antrag, weil wir
eine weltoffene Stadt Innsbruck wollen, in
der der öffentliche Raum allen gehört - nicht
nur denen, die ihn sich leisten können oder
die daran verdienen (siehe GastwirtInnen).
Zweitens lehnen wir den Antrag ab, weil wir
glauben, dass das über viele Jahre christlich-sozial regierte Innsbruck dazu angehalten wäre, soziale Probleme anzugehen.
Dass man sie alle lösen wird, das wird leider nicht funktionieren. Aber man sollte sich
dranmachen, Lösungen anzustreben und
nicht auf einfache Verbotslösungen zurückgreifen, mit denen Menschen vertrieben
werden.
Drittens können wir dem Antrag unsere
Stimmen nicht geben, weil wir diese Angelegenheit eigentlich für ziemlich doppelmoralisch halten. Wenn ich mit meinem Bier
(ich bin eigentlich keine Biertrinkerin, deshalb müsste ich sagen "mit meinem Glaserl
Wein") am Brunnen sitze, dann darf ich das
nicht. Wenn ich mich aber nach einer Gemeinderatssitzung am Christkindlmarkt mit
Glühwein "volltschechere", dann ist das in
Ordnung.
Ich behaupte, dass die sogenannten Alkoholleichen, die der Christkindlmarkt nach
Dienstschluss zu schon später Stunde erzeugt, mindestens das gleich große Problem machen (wenn nicht ein größeres!) wie
einzelne Menschen, die - aus welchen
Gründen auch immer aus der Bahn geworfen - am Brunnen oder auf einer Stiege sitzen und ihren Alkohol trinken!
Der vierte Grund für unsere Ablehnung ist
folgender: Wir waren bisher gewöhnt, sehr
sorgsam mit Grund- und Freiheitsrechten
umzugehen. Wir glauben, dass dieses großflächige Verbot doch verfassungsrechtlich
bedenklich ist. Ich bin keine Juristin und
maße mir nicht an, das beurteilen zu kön-