Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.62

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- 469 -

GR Hitzl referiert den Antrag des Kontrollausschusses vom 20.05.2014:
13.

KA 3947/2014
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
I. Quartal 2014

GR Hitzl: Von der Kontrollabteilung wird
gemäß § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) jahresdurchgängig Einsicht in die bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw.
Auszahlungs-, allenfalls auch Berichtigungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Das Augenmerk richtet sich dabei verstärkt
auf den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel
nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit,
Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit.
VertreterInnen der Kontrollabteilung wirken
ebenso bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
Im ersten Quartal 2014 wurden 12 von
24 geprüften Einnahme- und Auszahlungsvorgängen beanstandet. Diese ergaben sich
auf Grund nicht lukrierter Skonti, periodenübergreifender, in unterschiedlichen Haushaltsjahren durchgeführter Bedeckungen
und Leistungen, der Verbuchung einer Auszahlungsanordnung über eine nicht hierfür
vorgesehene Voranschlagspostenschätzung des Haushaltes.
Des Weiteren wurden beanstandet: Die
Vorschreibung der Betriebskosten an die
Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, sowie die
Bedeckung der Kosten durch diese für zwei
von der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) an den Verein Innsbrucker
Feuerwehroldtimerclub verliehene Gebäude.
Die Kontrollabteilung empfahl die formell
korrekte Vorschreibung der Betriebskosten
an den Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub
sowie die Ausarbeitung einer schriftlichen
Dokumentation jener Umstände, welche
Zahlungsübernahmen zu Gunsten des Vereins durch die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, zu begründen - mit anschließender
Freigabe durch den Stadtsenat bzw. das
ressortzuständige Stadtsenatsmitglied.
GR-Sitzung 12.06.2014

Im Bezug auf bestehende vertragliche Verpflichtungen einzelner SeniorInnenheime,
die der Stadt Innsbruck eine vereinbarte
Mindestquote an Alten- und Pflegebetten
einräumen, empfahl die Kontrollabteilung
eine regelmäßige Verifizierung in Form einer Überprüfung der Belagszahlen und der
Belegsverteilung.
Ein im Rahmen einer durchgeführten Haftbrieffreigabe festgestellter Mangel wurde
dem ausführenden Unternehmen zur Behebung übertragen. Der Haftbrief wurde mit
Ende der Gewährleistungsfrist freigegeben.
Die Prüfung ausgewählter Vergabevorgänge ergab keine Beanstandungen.
Der Bericht wurde vom Kontrollausschuss
zur Kenntnis genommen und wird dem Gemeinderat vorgelegt.
GR Kritzinger: Ja, ich habe den Kontrollamtsbericht durchgesehen. Er enthält eine
große Informationsquelle. Das muss ich
sagen.
Über dieses Straßenbauprojekt …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein das ist
erst der nächste Bericht.)
Ich dachte, wir besprechen das alles zusammen.
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GR Hitzl referiert den Antrag des Kontrollausschusses vom 13.05.2014:
14.

KA 2787/2014
Bericht über die Prüfung von Teilbereichen des Regional- und
Straßenbahnprojektes im Tiroler
Zentralraum

GR Hitzl: Der Gemeinderat hat die städtische Kontrollabteilung in seiner Sitzung
vom13.12.2012 mit einer Prüfung der bisherigen Abwicklung des Regionalbahn- und
Straßenbahnsystems für den Tiroler Zentralraum mit Stand 31.12.2012 beauftragt.
Diesem Auftrag ist die Kontrollabteilung im
Rahmen des nunmehr vorliegenden umfangreichen Prüfberichts nachgekommen.