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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.109

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Diese Ausgabe – 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
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Verbuchung von
Aufwendungen auf der
korrekten Voranschlagspost des
städtischen Haushaltes

Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung im Zusammenhang mit den
Kosten für Geschenke (Strickmützen) an neue Mitarbeiter der Stadtgemeinde Innsbruck im Rahmen der Willkommensveranstaltung. Verbucht wurden diese Ausgaben auf der Vp. 1/091000-729000 – Personalausbildung und Fortbildung, Sonst. Ausgaben. Nach Ansicht der
Kontrollabteilung gelten derartige Kosten jedoch als Freiwilliger Sozialaufwand und sollten deshalb auf dem dafür vorgesehenen Konto verbucht werden.
Nach Rücksprache mit dem involvierten Amt ist eine Umbuchung des
Betrages auf die Vp. 1/099000-590080 – Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen Freiw. Sozialleistungen S 120 vorgenommen und in Kopie
der Kontrollabteilung übermittelt worden.

Korrektur der Auszahlungsanordnung –
Umbuchung

Im Rahmen der lfd. Gebarungsüberwachung hat die Kontrollabteilung
eine Auszahlungsanordnung bezüglich der Kosten für den Druck der
Einladungskarten im Rahmen der Veranstaltung „50 Jahre Olympiastadt“ geprüft. Die betreffende Rechnung ist vom Amt für Sport auf der
Vp. 1/269000-757050 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Lfd. Transferzlg.-Priv.Institut.Jahressubvention S530 verbucht worden.
Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung nach dem Grund der Verbuchung auf diesem Konto erklärte der zuständige Sachbearbeiter, dass
es sich dabei um ein Versehen gehandelt habe. Im Voranschlag für das
Jahr 2014 seien für diese Veranstaltung unter dem Sammelnachweis
S531 – Sondersubventionen Sport € 290.000,00 budgetiert worden.
Die in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen werden daher
auf der dafür vorgesehenen Vp. 1/269000-757325 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen Lfd. Transferlg.-Sondersubventionen S531
erfasst.
Im Einvernehmen mit dem betreffenden Amt ist eine Korrektur der Auszahlungsanordnung vorgenommen und der Kontrollabteilung in Kopie
übermittelt worden.

Vollständige
Rechnungsangaben

Im Zuge der Belegkontrollen wurde von der Kontrollabteilung eine
Rechnung in Höhe von € 248,10 für drei Jahresvignetten 2014 für
Dienstfahrzeuge geprüft. Die Kontrollabteilung vermisste in diesem
Zusammenhang einen Vermerk, für welche Dienstfahrzeuge (pol.
Kennzeichen) die Vignetten angeschafft worden sind.
Im Einvernehmen mit dem Amtsvorstand empfahl die Kontrollabteilung,
zukünftig bei den Ausgaben für Dienstfahrzeuge die betreffenden
Kennzeichen auf der jeweiligen Rechnung anzuführen. In der diesbezüglichen Stellungnahme wurde die Umsetzung der Empfehlung zugesichert.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang
mit Haftbrieffreigaben

Besichtigung

Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragneh-

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Zl. KA-03947/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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