Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.110
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
mers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Schlussbesichtigung der besicherten Leistung(en) durch.
Freigabe des Haftbriefs Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bzw. Mangelbehebung
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit veroder Ersatzvornahme
schuldensunabhängig haftet, erfolgt in der Regel eine Mangelbehebung
durch diesen. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich sein
(z.B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass zur
finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen
Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
Aktuelle Begehungen
und Maßnahmen
Im Zuge der Abnahmebegehung „Sanierung Sieglangersteg“ waren im
Bereich der Belagsentwässerung Mängel zu beanstanden, welche dem
ausführenden Unternehmen zur Behebung im Rahmen der Gewährleistung übertragen wurden. Der aushaftende Rücklass wurde freigegeben. Die Haftbriefsumme betrug € 24.434,93.
4 Vergabekontrollen
Prüfumfang
und Ergebnisse
Im Verlauf des I. Quartals 2014 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 7 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 936.781,76 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr.
262/2013) bis zum 31. Dezember 2014 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in keinem der geprüften Fälle überschritten.
Die kontrollierten Vergabevorgänge fanden ausnahmslos im Unterschwellenbereich der aktuellen Fassung des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II Nr. 513/2013 (Kundmachung des Bundesministers für
Verfassung und öffentlichen Dienst über die von der Europäischen
Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2014) statt.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 28.05.2014:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 12.06.2014 zur Kenntnis gebracht.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-03947/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
7