Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.114

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Ersatzanschaffung von
10 Dieselgelenkbussen

Ein erweiterter Stadtsenat am 17.07.2002 und der folgende Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck am 18.07.2002 hatten im Rahmen
von korrespondierenden Beschlüssen bekräftigt, dass an der Umsetzung des Straßenbahnkonzeptes zu den bisher ausgeführten finanziellen Rahmenbedingungen festgehalten werde. Unvorgreiflich weiterer
Verhandlungen über die Finanzierung nahmen beide Gremien zustimmend zur Kenntnis, dass in einem ersten Schritt von der IVB in den
Jahren 2003/2004 zehn Dieselgelenkbusse als Ersatz für zehn ObusGelenkbusse angeschafft werden und dafür von der Stadt Innsbruck
die erforderlichen zusätzlichen Sonderinvestitionsmittel (die sich gemäß seinerzeitigem Bericht der IVB an den Stadtsenat bzw. Beschlussvorschlag vom 11.07.2002 in einer Größenordnung von ca.
€ 3,05 Mio. bewegt haben) bereitgestellt werden.
2.2 Beschlusslage 2003 bis 2004

Anschaffung von
weiteren 8 Dieselgelenkbussen als Ersatz
für alte Obus-Gelenkbusse

Im Jahr 2003 ist im Gemeinderat am 24.07.2003 (nach Vorberatung im
Stadtsenat am 23.07.2003) ein im Prinzip ähnlicher Beschluss gefasst
worden, wie rund ein Jahr zuvor im (erweiterten) Stadtsenat am
17.07.2002 bzw. im Gemeinderat am 18.07.2002. Dem diesmaligen
Beschlusswortlaut zufolge hielten beide Gremien wiederum an der Umsetzung des Straßenbahnkonzeptes zu den bisher angeführten finanziellen Rahmenbedingungen fest und nahmen unvorgreiflich der in sachlicher und zeitlicher Hinsicht noch offenen Realisierung des Straßenbahnkonzeptes zustimmend zur Kenntnis, dass in Ergänzung zum Kauf
von zehn Dieselgelenkbussen weitere acht Dieselgelenkbusse als Ersatz für alte Obus-Gelenkbusse und Dieselgelenkbusse angekauft sowie 65 CRT-Anlagen zur Reinigung der Dieselmotorabgase angeschafft werden. Die Vorfinanzierung über den Betrag in der Höhe von
€ 3.106.000,00 sollte durch die IVB erfolgen, die Stadtgemeinde Innsbruck werde Investitionszuschüsse aufgeteilt auf sechs Jahresraten im
Zeitraum 2003 bis 2008 leisten.

Nachdem im Rahmen von Verhandlungen zur Umsetzung des Straßenbahnkonzeptes eine Finanzierungszusage des Landes Tirol in verschiedenen Punkten erreicht werden konnte und sich zudem zwischenzeitlich Änderungen im Rahmen der Beurteilung der seinerzeitigen drei
Fahrbetriebssysteme (zunehmende Überalterung, Mehraufwendungen
etc.) ergeben hatten, war gemäß einer Stadtsenatsvorlage der MA IV
vom 19.09.2003 angesichts dieses Wissensstandes eine Grundsatzentscheidung über die Verringerung von bisher drei auf künftig zwei
Fahrbetriebssysteme sowie über eine umfassende Erneuerung des
Fuhrparks der IVB unaufschiebbar geworden. Aufbauend auf den Beschlüssen des Gemeinderates vom 18.10.2001 und 18.07.2002 sowie
nach Maßgabe des damaligen Verhandlungsstandes mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und im Hinblick
auf die Ausführungen in einem Aktenvermerk des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der IKB AG vom 15.09.2003 über die Finanzierungsbeteiligung des Landes Tirol an der Umsetzung des Regionalbahnkonzeptes hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
am 22.10.2003 (nach Vorberatung im Stadtsenat am 25.09.2003) unter
anderem beschlossen, dass die Infrastrukturkosten für die Realisierung
des Regionalbahnkonzeptes, Streckenteil Olympisches Dorf – Innenstadt – Technische Universität, in der Höhe von damals geschätzten
€ 100,0 Mio. über eine Drittelbeteiligung von Stadtgemeinde Innsbruck,
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
GR-Beschluss vom
22.10.2003

Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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