Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.116

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Anpassung des
Dem in Rede stehenden Bericht der MA IV vom 08.07.2004 zufolge
bestehenden innermusste für die im Zuge der Realisierung der geplanten Regionalbahn
städtischen Liniennötigen Anpassungen des bestehenden innerstädtischen Liniennetzes
netzes und Beschaffung mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in der Höhe von € 5,78 Mio. sowie
von Straßenbahnfür die Beschaffung von Straßenbahngarnituren, die Adaptierung der
garnituren

Werkstätten und Planungsleistungen mit weiteren Finanzmitteln im
Ausmaß von € 9,24 Mio. gerechnet werden, sodass für die angesprochenen Investitionsvorhaben eine Bedeckung im Gesamtbetrag von
€ 15,02 Mio. im Jahr 2005 sicherzustellen war.

Stadtsenatsbeschluss
vom 14.07.2004

Der Stadtsenat beschäftigte sich am 14.07.2004 mit dieser Vorlage und
nahm u.a. die mit Landesvertretern akkordierte Grobkostenschätzung
„RegBFinanz18a“ vom 28.06.2004 zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die MA IV, die im Jahr 2005 erforderlichen Finanzmittel in der
Höhe von insgesamt € 15,02 Mio. (davon € 5,78 Mio. für die Anpassung an das bestehende Liniennetz sowie € 9,24 Mio. für die Beschaffung von Straßenbahngarnituren, die Adaptierung der Werkstätten und
Planungsleistungen) als Sonderinvestitionsprojekt „Regionalbahn Neu“
zu budgetieren.

Kostengerüst
RegBFinanz25a

Ein weiterer zusammenfassender Bericht über die damalige aktuelle
Sachlage wurde von der MA IV am 03.11.2004 zur Vorlage an den
Stadtsenat und in weiterer Folge an den Gemeinderat erarbeitet. Als
zentraler Punkt wurde in dieser Vorlage das Kostengerüst
„RegBFinanz25a“ vom 07.10.2004 präsentiert, in dem die gesamten
Investitionskosten mit voraussichtlich € 257,39 Mio. berechnet worden
sind. Dem Teilprojekt Ost (2004 – 2013) waren davon € 202,29 Mio.
und dem Teilprojekt West (2010 – 2014) € 55,10 Mio. zugeordnet worden, wozu auch anzumerken war, dass das zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierende Teilprojekt West erst nach weiteren Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern in Angriff genommen werden sollte.
Auf die Ausführung des Projektes „Direkthereinführung Stubaitalbahn
zum Hauptbahnhof“ (Investitionsbedarf € 12,55 Mio.) war in Anbetracht
der technischen und planerischen Schwierigkeiten verzichtet worden.
Dem Bericht der MA IV zufolge konnte nach mehreren Verhandlungsrunden eine finanzielle Beteiligung des Landes Tirol in der Höhe von
€ 92,54 Mio. für das Teilprojekt Ost auf Basis dieses Kostengerüstes
„RegBFinanz25a“ erreicht werden, was einer Quote von 45,75 % entspricht. Der städtische Anteil an der Finanzierung des Teilprojektes Ost
wurde seinerzeit mit € 77,75 Mio. (das ist ein Anteil von 38,43 %) bemessen.

Nach langwierigen Verhandlungen auf Bundesebene erklärte sich letztlich die Republik Österreich bereit, den Bereich Infrastruktur im Teilabschnitt Ost der Regionalbahn über einen Zeitraum von 10 Jahren mit
insgesamt € 32,00 Mio. (das entspricht einem Anteil von 15,82 %) zu
fördern. Darüber hinaus wurde vom Bund eine Verwendungszusage
abgegeben, aus Mitteln des Verkehrsministeriums zusätzlich
€ 4,50 Mio. ebenfalls in 10 Jahresraten bereitzustellen. In all diesen
Gesprächen und Verhandlungen wurde vom Bund allerdings immer
deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Mitfinanzierung dieses Projektes nur dann in Frage komme, wenn die Regionalbahn über die
Stadtgrenzen hinausreicht, das heißt, wenn es sich um eine „echte
Regionalbahn im Tiroler Zentralraum“ handelt.
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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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