Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.147
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tierbar sei. Der Ausbau des Gleisnetzes bis zum 5. Gymnasium sei
lediglich als Teil einer späteren Regional- oder Straßenbahn zwischen
Olympischen Dorf und Technik-West gerechtfertigt.
Trassierung gemäß
“modifizierter
Regionalbahnkriterien“
Die Trassierung der Verlängerung Linie 3 im Hinblick auf eisenbahntechnische Planungsgrundsätze erfolgte gemäß Beschlussvorlage
nach „Straßenbahnkriterien“, welche „modifizierten Regionalbahnkriterien“ entsprachen. Diese würden sich in wesentlichen Punkten von den
Kriterien zur Ausführung einer „Nebenbahn“ nach § 1 EisbG unterscheiden. Die Kontrollabteilung merkte an, dass die Ausführung der
Regionalbahn als Haupt- oder Nebenbahn entsprechend § 4 Privatbahngesetz jedoch eine vereinbarte Voraussetzung zur Erreichung von
Beitragszahlungen des Bundes gemäß Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Errichtung eines leistungsfähigen Regionalbahnsystems im Zentralraum der Landeshauptstadt
Innsbruck darstellte.
Beschluss der
Detailplanung
Mit Beschluss des Stadtsenats vom 14.07.2010 bzw. des Gemeinderats vom 15.07.2010 sprach sich die Stadt Innsbruck für die Realisierung der Verlängerung Linie 3 bis zum 5. Gymnasium auf Basis der bis
zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Detailplanung aus.
6.2.2 Etappe 1b – Fischerhäuslweg bis Technik-West bzw. Peerhöfe
Beschluss der
Funktions- und Detailplanung Etappe 1 b
In der StS-Sitzung vom 18.08.2010 wurde der Funktionsplanung Etappe 1b die Zustimmung unter dem Vorbehalt erteilt, dass damit keinerlei
endgültige Festlegung für die neue Straßenführung in den berührten
Bereichen getroffen werde. In Diskussion standen drei Aspekte der
Funktionsplanung Etappe 1b, die nicht die Zustimmung des Stadtsenats fanden:
Die Anbindungslösung (zusätzlicher Knoten) der Grundstücke nördlich der Kranebitter Allee, südlich des Gießenbaches/Flughafens
(“Vögelebichl“).
Die Fremdgrundinanspruchnahme im und vor dem Haltestellenbereich „Peerhofsiedlung“.
Die Notwendigkeit des Linienastes 3, d.h. der Gleisanlage in der
Karl-Innerebner-Straße zwischen Abzweigung Peerhofstraße und
Mittenwaldbahn.
Der Stadtsenat stimmte in der Sitzung vom 04.07.2012 der weiteren
Detailplanung Vögelebichl unter Zugrundelegung der dargelegten
Funktionsplanung zu.
Im Zuge einer Überarbeitung des Betriebskonzeptes durch die IVB erfolgte eine Prüfung der Erschließungsvarianten Technik-West / Peerhofsiedlung / Karl-Innerebner-Straße. Unter Berücksichtigung der betrieblichen und finanziellen Aspekte wurde empfohlen, von der Realisierung des Linienastes 3, Karl-Innerebner-Straße bis Bahnübergang Mittenwaldbahn Abstand zu nehmen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und beschloss am 13.12.2012 den Verzicht auf eine Realisierung des 3. Linienastes.
Im Rahmen der Einreich- und Detailplanung zwischen Fischerhäuslweg
und Technikerstraße wurden Modifikationen und Varianten zur bestehenden Funktionsplanung untersucht. In der Sitzung des Stadtsenats
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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