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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.161

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hauptstadt Innsbruck“ unterfertigt. Darin kamen die Finanzierungsgeber
überein, für Infrastrukturinvestitionen verteilt über den Zeitraum von ca.
10 Jahren (von 2004 bis 2014) Finanzierungsbeiträge im Gesamtausmaß von € 100,15 Mio. zur Verfügung zu stellen. Diese Geldmittel waren gemäß dem Übereinkommen für die Umsetzung der Projekte Verbesserungs- und Beschleunigungsmaßnahmen bei der Verknüpfung
der Stubaitalbahn mit dem zu realisierenden Regionalbahnprojekt (Beschleunigung und Anpassung der Gleisstrecke Andreas-Hofer-Straße,
Bürgerstraße, Anichstraße) und Teilprojekt Ost des Regionalbahnkonzeptes zwischen (seinerzeit noch) Hall und Technik West vorgesehen.
Von der Gesamtsumme im Betrag von € 100,15 Mio. entfiel ein Anteil
von € 32,00 Mio. (31,95 %) auf den Bund, € 49,85 Mio. (49,78 %) auf
das Land und € 18,30 Mio. (18,27 %) auf die Stadt Innsbruck.
Nebenbahneigenschaft
der Regionalbahn

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erlangung der Bundesförderung war der Nachweis der so genannten „Nebenbahneigenschaft“ der
Regionalbahn.

Zahlungen des
Bundes auf der
Grundlage des
Finanzierungsübereinkommens

Bei ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass vom Bund auf
der vertraglichen Grundlage des Übereinkommens lediglich in den Jahren 2005 und 2006 ein Gesamtbetrag im Ausmaß von € 3.130.931,72
bezahlt worden ist. Diese Geldmittel wurden für Baumaßnahmen hinsichtlich der Anpassungen in der Andreas-Hofer-Straße, der Bürgerstraße, der Anichstraße und am Südtiroler Platz beglichen.
Weitere vertraglich vorgesehene Beitragsleistungen des Bundes scheiterten gemäß Rücksprache mit dem Prokuristen der IVB am Nachweis
der Nebenbahneigenschaft der Regional- und Straßenbahn.
In der Vorlage der MA IV vom 13.12.2007, welche die Grundlage
für den (weiteren) Grundsatzbeschluss des GR in Sachen Regionalund Straßenbahn vom 21.12.2007 bildete, wurde bei der (Finanzierungs-)Bedeckungsrechnung noch eine Förderung des Bundes in einer
auf die Stadt Innsbruck entfallenden aliquoten Höhe von € 14,13 Mio.
angesetzt. Der im Jahr 2004 unterfertigte Fördervertrag führt(e) als zu
förderndes Projekt noch das „Teilprojekt Ost des Regionalbahnkonzeptes zwischen Hall und Technik West“ an. Damals war auf Basis der
präsentierten Machbarkeitsstudie eine Erschließung bis nur mehr Rum
vorgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Vorlage der MA IV unter
anderem darauf verwiesen, dass eine Adaptierung des Übereinkommens mit dem Bund seinerzeit noch in Verhandlung stand. Die rechnerische Ermittlung der Finanzierungsbeiträge des Landes und der Stadt
Innsbruck erfolgte in der Tabelle „RegBFinanz-0_Rev.3“ allerdings ohne die Förderung des Bundes.
Anlässlich der jüngsten Beschlussfassung in der GR-Sitzung vom
13.12.2012 führte die MA IV in ihrer Vorlage vom 12.11.2012 aus, dass
die Finanzierungsbeteiligung des Bundes nach damaligem Wissensstand nicht mehr zu erwarten wäre.
8.3 Steuerlicher Querverbund (Modell der Gruppenbesteuerung)

Allgemeines

Zur teilweisen Finanzierung der Kosten des Regional- und Straßenbahnprojektes wurden unter der Federführung des vormaligen Vorstandsvorsitzenden der IKB AG Überlegungen angestellt, die investitionsbedingt verursachten Verluste steuerlich zu verwerten. Die durch

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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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