Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.168
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
chen Blickwinkel im Verkehrsdienstevertrag mit der VVT dokumentiert
wurde, fehlt nach Meinung der Kontrollabteilung eine derartige vertragliche Regelung zwischen IVB und der Stadt Innsbruck. In diesem Punkt
wäre nach Einschätzung der Kontrollabteilung der mittlerweile unbefristet abgeschlossene ÖPNV-Vertrag zu adaptieren. Die Kontrollabteilung
empfahl der MA IV, in Zusammenarbeit mit der IVB eine diesbezügliche
Anpassung des bestehenden ÖPNV-Vertrages zu prüfen.
Zudem machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass die bisherigen von der MA IV zur Finanzierung des Regional- und Straßenbahnprojektes angestellten Bedeckungsrechnungen diese Kosten nicht
beinhalte(te)n. Durch die kameralistische Abwicklung dieser Aufwendungen über die Vp. 5/875000-775130 werden diese Beträge letzten
Endes mit Geldmitteln bedeckt, welche für die Realisierung des Regional- und Straßenbahnprojektes zweckgebunden sind. Auf der rechnerischen Basis des derzeitigen Straßenbahnfuhrparkes der IVB (insgesamt 32 neue Trams) ist bis zum Jahr 2018 in diesem Bereich mit Gesamtkosten in Höhe von € 6.446.392,81 (inkl. der Kosten für die Jahre
2012 und 2013) zu rechnen. Bei diesem Betrag ist die vertraglich vorgesehene Valorisierung noch nicht miteinbezogen. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV zu prüfen, ob allenfalls eine alternative Bedeckungsmöglichkeit dieser Kosten für die „Hauptuntersuchungen“ umsetzbar ist. Falls von der MA IV die weitere unveränderte buchhalterische Vorgangsweise angestrebt wird, empfahl die Kontrollabteilung, bei
einer allfälligen künftigen Beschlussfassung in Sachen Regional- und
Straßenbahnprojekt diesen Umstand bei der Erstellung der Bedeckungsrechnung mit zu berücksichtigen.
Die MA IV sagte zu, den Empfehlungen der Kontrollabteilung zu entsprechen. Mit den Vorarbeiten zur Ergänzung des ÖPNV-Vertrages sei
bereits begonnen worden.
Finanzierungsübereinkommen zwischen Bund
Land und Stadt vom
27.10.2004 –
Abrechnungen in den
Jahren 2005 und 2006 –
Guthaben der
Finanzierungsträger –
Empfehlung
In Umsetzung des Übereinkommens über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Errichtung eines leistungsfähigen Regionalbahnsystems im Zentralraum der Landeshauptstadt Innsbruck hat die IVB
die Beschleunigungs- und Anpassungsmaßnahmen der Gleisstrecke
Andreas-Hofer-Straße – Bürgerstraße – Anichstraße für die Regionalbahn durchgeführt und Mitte September 2005 (baulich) abgeschlossen.
Von der Stadt Innsbruck wurde von diesen Investitionen nach Maßgabe
des jeweiligen Abrechnungsstandes im Rahmen von drei Teilzahlungen
ein Gesamtbetrag in Höhe von € 1.790.524,43 bezahlt. Diese Summe
ergab sich aus der von der IVB erstellten Abrechnung (Stand
20.02.2006) wie folgt:
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
58