Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.170
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der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit durchgeführte Recherchen zeigten, dass sich im Jahr 2006 – verursacht durch die Schlussrechnung betreffend die in der Andreas-Hofer-Straße, Bürgerstraße
und Anichstraße verlegten Gleise – eine (zusätzliche) Gutschrift in Höhe von insgesamt € 203.009,77 ergab. Die zuständigen FIBUSachbearbeiter bei der IVB belegten gegenüber der Kontrollabteilung,
dass die aus der o.a. Korrektur bzw. der angeführten Gutschrift resultierenden Guthaben der Finanzierungsträger in den Jahren 2006 bis
2009 zur Finanzierung von diesem Projekt noch zuzuordnenden restlichen Kosten herangezogen worden sind. Anhand der offenen Posten
auf den in der IVB-Buchhaltung für den Bund, das Land und die Stadt
geführten Debitorenkonten erstellte die Kontrollabteilung eine mit der
zuständigen Sachbearbeiterin der IVB abgestimmte Abrechnung. Gemäß dieser Abrechnung wurden auf den Debitorenkonten der Financiers zum Prüfungszeitpunkt November 2013 im Bereich jener Investitionen, welche auf der Grundlage des im Jahr 2004 unterfertigten Finanzierungsübereinkommens abgewickelt worden sind, Überzahlungen in
Höhe von € 34.353,93 (Bund), € 3.926,70 (Land) und € 19.666,62
(Stadt) ausgewiesen. Zumindest was die Überzahlung der Stadt Innsbruck in der Höhe von € 19.666,62 betrifft, empfahl die Kontrollabteilung der IVB, in Kooperation mit der MA IV eine Bereinigung herbeizuführen. Die IVB verdeutlichte im Anhörungsverfahren, dass das Guthaben aus nachträglichen Rechnungsgutschriften entstanden ist und die
Infrastrukturabrechnung auf Basis des Übereinkommens zwischen
Bund/Land/Stadt betrifft. Zwischenzeitlich sei aus diesem Vertrag keine
weitere Abrechnung durchgeführt worden. Abschließend kündigte die
IVB an, bei der nächsten Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrages
abgewickelten Investitionen eine Gegenverrechnung vorzunehmen. Die
MA IV avisierte in ihrer Stellungnahme, die IVB zu ersuchen, das aktuelle Guthaben der Stadt im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung
bei der nächsten projektbezogenen Abrechnung mit der Forderung an
die Stadt zu kompensieren.
Baugirokonten –
Zahlungsabwicklung
Finanzierungsbeiträge
für die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3
Um die Zahlungen des Landes und der Stadt im Zusammenhang mit
der baulichen Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3
transparent abzuwickeln, wurden von der IVB in den Jahren 2009 und
2010 bei einer Bank drei Girokonten (ein Hauptgirokonto und zwei
Baugirokonten) eingerichtet. Die beiden eröffneten Baugirokonten tragen die Unterbezeichnungen „Regionalbahn“ und „Straßenbahn“. Die
Zahlungsabwicklung erfolgt in der Weise, als von der IVB eingehende
Rechnungen über das (Haupt-)Girokonto beglichen werden. Die so
über das (Haupt-)Girokonto abgewickelten Beträge werden wiederum
durch entsprechende Überträge von den beiden Baugirokonten abgedeckt. Die nach den maßgeblichen Finanzierungsschlüsseln auf die
beiden Finanzierungsträger Stadt und Land entfallenden Beiträge werden von ihnen auf die Baukonten einbezahlt. Für die diesbezüglichen
Zahlungen der Stadt waren beide Baugirokonten relevant. Über das
Konto „Regionalbahn“ wurden/werden jene Beiträge der Stadt (und des
Landes) erfasst, welche das Regionalbahnprojekt betreffen. Wohingegen über das Konto „Straßenbahn“ die Beiträge der Stadt abgewickelt
werden, die rein das Straßenbahnprojekt betreffen.
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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