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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.188

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samt Kontrolle der Bescheidauflagen sowie Forsttagsatzungen und
Bewilligungen von Fällungen uvm.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Zusammenhang an zu prüfen, ob
das betreffende Referat Bezirksforstinspektion in der städtischen Kosten- und Leistungsrechnung, insbesondere in der Kostenträgerrechnung ausreichend mit seinen materiellen Leistungen dargestellt wird
oder eine differenziertere Untergliederung in der Kostenträgerrechnung
sachdienlich ist. Dieses Kostenrechnungssystem gewährleistet Kostentransparenz sowie Dokumentation der Kosten- bzw. Erlösstruktur im
(mehrjährigen) Jahresvergleich.
In ihrer Stellungnahme kündigte das Amt für Land- und Forstwirtschaft
an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Sachgerechte
Zuordnung der Kosten
bzw. Erlöse –
Empfehlung

Bei einer auf Stichproben basierenden Durchsicht obiger Kostenstellenvergleichsergebnisse der Jahre 2015 und 2016 im Hinblick auf eine
sachgerechte Zuordnung der Kosten bzw. Erlöse stellte die Kontrollabteilung Klärungs- bzw. Korrekturbedarf fest.
Bei der Kostenstelle 382000 RL Land- und Forstwirtschaft war im Jahresvergleich auffallend, dass ausnahmsweise im Jahr 2016 ein Betrag
in Höhe von € 96.928,00 als „Sonstige Einnahme“ verbucht wurde.
Hierbei handelt es sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung um
eine Fehlbuchung, da Erlöse generell den jeweiligen städtischen Produkten und Dienstleistungen (Kostenträger) des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft iSd Verursachungsprinzips zuzuordnen sind.

Des Weiteren hat die Kontrollabteilung exemplarisch die Kostenartengruppe „Sonstige Betriebskosten“ auf ihre sachgemäße Verbuchung
überprüft. Die Einschau zeigte, dass Versicherungsprämien betreffend
den Fuhrpark des Amtes für Land- und Forstwirtschaft nicht auf der
hierfür vorgesehenen Kostenstelle 380100 Kraftfahrzeuge für Land-,
Forstwirtschaft und Umwelt, sondern ausschließlich auf der Kostenstelle 382000 RL Land- und Forstwirtschaft verbucht sind.
Um die Aussagekraft der städtischen KLR zu verbessern, empfahl die
Kontrollabteilung grundsätzlich, künftig erhöhtes Augenmerk auf eine
sachgerechte Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen auf die jeweiligen Kostenstellen bzw. Kostenträger (Produkte oder Dienstleistungen)
zu legen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die Fachdienststelle
an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
2.3 Jahresrechnung
Entwicklung der Ausgaben des Ordentlichen
Haushaltes im Jahresvergleich 2015 - 2016

Mit nachfolgender Tabelle stellte die Kontrollabteilung die Entwicklung
der gesamten Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes auf den nach
funktionellen Gesichtspunkten bestimmten Unterabschnitten des Amtes
für Land- und Forstwirtschaft im Jahresvergleich dar.

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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