Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.191
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Infotafeln (bspw. Umbrüggler Alm, Hungerburgtrail, Arzler Trail, udgl.)
aufgewendet.
UA 710000 – Land- und
Forstwirtschaftlicher
Wegebau
Ein Schwerpunkt im Bereich des Land- und forstwirtschaftlichen Wegebaues war die Neuerrichtung der Forststraße „Umbrückler Alm
Weg“. Einerseits um die neu erbaute gleichnamige Alm ganzjährig sicher zu erschließen und andererseits im Falle von allfälligen Sperrungen der beiden Forstwege im Bereich Höttinger Graben und Arzler Alm
(bspw. Lawinenabgänge) den dortigen Wald zwecks forstlicher Bewirtschaftung zu erreichen. Der diesbezügliche Almweg wurde für das Befahren sowohl von forstwirtschaftlichen Spezialgeräten als auch von
LKW errichtet und weist eine Weglänge von ca. 1.450 lfm auf. In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung allerdings darauf hin, dass zu
diesem Zweck eine eigenständige Bringungsgenossenschaft „Neubau
Umbrückler-Alm-Weg“, welche eine Körperschaft öffentlichen Rechts
iSd Forstgesetzes ist, gegründet wurde. Die Stadt Innsbruck übernimmt
als Mitglied dieser Genossenschaft die Projektierung, Bauabwicklung,
Finanzierung sowie die laufende Wegerhaltung. Im Prüfungszeitpunkt
hat das Amt für Land- und Forstwirtschaft sohin in Summe € 67.628,55
über die eigens eingerichtete Haushaltstelle 1/710000-002100 „Umbrückleralmweg“ verausgabt.
Im Jahr 2016 startete das Amt für Land- und Forstwirtschaft eine Sanierungsoffensive seiner Forstwege (ca. 6.500 lfm) auf der Innsbrucker
Nordkette. Hierbei handelte es sich teilweise um Fahrbahnsanierungen
(Fräsen der Verschließschicht, Wiederherstellung der Bombierung),
Verbreiterungen von kleineren Engstellen oder dem Umbau der Oberflächenentwässerung (Einbau von Durchlassrohren anstatt von Wasserauskehren) bei einzelnen Wegabschnitten.
Ein weiteres umfangreiches Bauprojekt im Prüfungszeitraum war die
Sanierung der Hungerburgwege (Wilhelm-Greil-Weg, Geologensteig
und Riegelsteig), die von Steinschlag massiv gefährdet waren und aus
der damit verbundenen Gefährlichkeit teilweise gesperrt wurden. In
diesem Zusammenhang merkte die Kontrollabteilung an, dass zu diesem Zweck eine Vereinbarung über die Kooperation und Zusammenarbeit bei der Betreuung des alpinen Wegenetzes im Bereich der Hungerburg mit dem Innsbrucker Verschönerungsverein (IVV) abgeschlossen wurde. Dieser war bis zu diesem Zeitpunkt Wegerhalter und verantwortlich für die Betreuung dieser oben genannten Wege.
UA 842010 –
Waldnutzung
Der Unterabschnitt Waldnutzung beinhaltet die Gebarung im Zusammenhang mit dem Waldbesitz der Stadt Innsbruck und mit gepachteten
Waldflächen, soweit es sich nicht um Forstgüter handelt.
Für die Kontrollabteilung zeigte sich, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der städtischen Waldflächen (Erholungs-, Schutz- oder
Nutzwald) den Einsatz von schweren forstwirtschaftlichen Gerätschaften und Maschinen (bspw. Dreipunktseilwinde, Schlegelmäher, Motorsägen, udgl.) sowie auch einen auf die Land- und Forstwirtschaft abgestimmten Fuhrpark (bspw. Unimog, Tandem-Tieflader, Frontlader,
Bergtraktor, usw.) erfordert.
Der diesbezügliche Aufwand betrug im Prüfungszeitraum insgesamt
€ 115.064,73 bzw. rd. 45,5 % der gesamten Ausgaben im Bereich
Waldnutzung. So verausgabte das betreffende Amt für land- und forst-
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Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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