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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.203

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genau dem einstigen Pachtzins für das Jahr 2015 entspricht.
Demgegenüber wurde von der IISG für das Jagdjahr 2017 auf Basis
des laufenden Pachtvertrages ein wertgesichertes Jahresentgelt vorgeschrieben. Infolgedessen ergibt sich eine errechnete betragsmäßige
Differenz von rd. € 509,89 bzw. - 3,20 % zwischen dem Pachtzins 2017
und dem zukünftigen Entgelt 2019 erstmalig zu Lasten der Stadt Innsbruck. Demzufolge wird das Amt für Land- und Forstwirtschaft aus der
Vermietung und Verpachtung in den kommenden Jagdjahren 2019 bis
2029 weniger Jagderlöse erwirtschaften.
Um künftige Mindereinnahmen für die betreffende Achenseejagd zu
vermeiden, bedarf es aus Sicht der Kontrollabteilung in Anlehnung an
den einstimmigen Beschluss des Stadtsenates vom 03.02.2016 eine
wertgesicherte Fortschreibung des derzeitigen Pachtzinses aus dem
gegenwärtigen Jagdpachtpachtvertrag, Zl. III - 481/2009.
Aufgrund obiger Feststellung – Mindereinnahmen in den zukünftigen
Rechnungsjahren durch mangelnde wertgesicherte Fortschreibung des
Pachtzinses – regte die Kontrollabteilung in diesem Kontext an, den ab
01.04.2019 geltenden Jagdpachtvertrag, III-2478/2016 hinsichtlich der
festgesetzten Pachtzinshöhe zu prüfen, und gegebenenfalls eine Anpassung durchzuführen bzw. allfällige Verhandlungen mit dem aktuellen bzw. zukünftigen Jagdpächter aufzunehmen.
Diesbezüglich teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft im Anhörungsverfahren mit, dass mit dem derzeitigen und auch zukünftigen
Jagdpächter entsprechende Verhandlungen zur Neufestsetzung der
Pachtzinshöhe geführt werden.
Kündigung des
Gleichzeitig mit dem Ansuchen, den bis 31.03.2019 aufrechten JagdMietvertrages Jagdhütte pachtvertrag um weitere 10 Jahre frühzeitig zu verlängern, suchte der

besagte Pächter auch um sofortige (per 31.03.2016) Kündigung der
angemieteten Jagdhütte (Guggenalm) am Fuße des Eigenjagdgebietes
Achensee an. Diese städtische Hütte werde nicht mehr benötigt bzw.
genützt, da einerseits auf Grund der Beschaffenheit und Lage des
schmalen städtischen Jagdrevierteiles die Hütte ungünstig liege und
anderseits die benachbarte Seekarjagd der ÖBF bereits über zwei
Jagdhütten verfüge. Außerdem erfolge die Bejagung der Achenseejagd
vom angrenzenden Jagdgebiet Seekar der ÖBF aus. Überdies bot der
Mieter an, die Guggenalm einer gesonderten Verwendung durch Dritte
zuzuführen.

neue entgeltliche
Nutzungsvereinbarung
Jagdhütte

In derselben Sitzung des StS vom 03.02.2016, in welcher die vorzeitige
Verlängerung der Verpachtung Achenseejagd genehmigt wurde, fasste
das städtische Kollegialorgan zudem folgenden einstimmigen Beschluss im Sinne obiger Angelegenheit. Die vom betreffenden Jagdpächter aufgelassene Jagdhütte (Guggenalm) ist auf Basis einer entgeltlichen Nutzungsvereinbarung befristet auf fünf Jahre einer gemeinnützigen Gesellschaft für ein sozialtherapeutisches Projekt „Hüttenauszeit“ zu übertragen.

Sanierung Jagdhütte –
Empfehlung

Recherchen der Kontrollabteilung in diesem Kontext ergaben jedoch,
dass bis zum Prüfungszeitpunkt keine derartige Nutzungsvereinbarung
mit obengenannter Gesellschaft abgeschlossen wurde. Darüber hinaus
wurde der Kontrollabteilung von der zuständigen städtischen Fach-

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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