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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.226

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Haushaltskonto 0/365830 – Verrechnung Amraser Hochwald, AA 245,
auf welchem alle betreffenden Einnahmen verbucht werden und führte
einen ergänzenden Abgleich mit den obigen Jahresrechnungen der
Wirtschaftsjahre 2015 (€ 2.668,64) und 2016 (€ 4.770,48) durch. Folglich stellte die Kontrollabteilung einen geringen Differenzbetrag von rd.
€ 29,52 gegenüber dem mit Bescheid festgesetzten Rückerstattungsbetrag in Höhe von € 7.468,64 fest.
Aufgrund der aufgezeigten Beanstandung empfahl die Kontrollabteilung in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Rechnungswesen,
eine dementsprechende Nachrechnung anzustellen und den allfällig
offenen Rückerstattungsbetrag einzumahnen bzw. einzufordern.
Hierzu führte das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I in seiner
Stellungnahme ausführlich aus, dass die von der Kontrollabteilung errechnete Differenz gemäß ihren Unterlagen nicht nachvollziehbar sei.
Das besagte Amt kann nur eine Differenz von € 54,21 feststellen und
nachvollziehen und hat aus Gründen der Effizienz und Sparsamkeit auf
dessen Einforderung verzichtet.
Ausgaben
2015 und 2016

Im Rahmen der Prüfung der Ausgaben der GGAG Amraser Hochwald
erkannte die Kontrollabteilung, wie bereits bei den Einnahmen, Ungleichmäßigkeiten bei deren Ausweis in den Jahresrechnungen der
Jahre 2015 und 2016 sowie beim Kontoauszug des städtischen Haushaltskontos 9/-365830 – Verrechnung Amraser Hochwald.
Bezugnehmend auf die an die Agrarbehörde übermittelten Jahresrechnungen – Erfolgsübersicht der GGAG Amraser Hochwald sind Gesamtausgaben in Höhe von je € 10.159,65 (2015) und € 28.708,51
(2016) abgebildet. In der städtischen durchlaufenden Gebarung wurden allerdings Aufwendungen gemäß den der Kontrollabteilung zur
Verfügung stehenden Auszahlungsanordnungen von € 10.141,91
(2015) und € 33.478,99 (2016) verausgabt.
Aufgrund dieser Gegenüberstellung ergab sich ein Differenzbetrag im
Jahr 2015 von € 17,74 zu Lasten der Jahresrechnung und entspricht
den angelasteten Bankzinsen und -spesen des ehemaligen Bankkontos der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2015 bis 03.03.2015. Wie bereits erwähnt, wurde
dieses Bankkonto mit 03.03.2015 gelöscht und der Saldobetrag auf
das Haupt-Girokonto der Stadtgemeinde Innsbruck übertragen.
In Bezug auf Bankzinsen, -spesen und Zinserträge merkte die
Kontrollabteilung außerdem an, dass im Jahr 2016 in der Jahresrechnung – Erfolgsübersicht hierüber keine Ausweise erfolgten. Da das
Hauptbankkonto (Haupt-Girokonto) der Stadt Innsbruck, über welches
der gesamte städtische Zahlungsverkehr abgewickelt wird, auch als
Substanzkonto (Bankkonto) der GGAG Amraser Hochwald genützt
wird, ist nach Einschätzung der Kontrollabteilung eine diesbezügliche
Zuordnung der auf diesem Haupt-Girokonto angefallenen Bankzinsen
auf die beiden eigenständigen Rechtspersonen somit nicht mehr möglich.
Ferner konstatierte die Kontrollabteilung einen Unterschiedsbetrag
beim Ausweis der Ausgaben von gesamt € 4.770,48 im Wirtschaftsjahr
2016. Diese Differenz errechnet sich durch die verschiedenartige Dar-

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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