Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.227

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
stellung, einerseits als Einnahme auf dem städtischen Haushaltskonto
und andererseits als negative Ausgabe in der Jahresrechnung.
Unterfertigung von
Auszahlungs- und Einnahmeanordnungen –
Empfehlung

Des Weiteren verwies die Kontrollabteilung auf einige Unregelmäßigkeiten, die im Rahmen einer stichprobenartigen Einsichtnahme in einzelne städtische Auszahlungs- und Einnahmeanordnungen des Wirtschaftsjahres 2016 bezüglich GGAG Amraser Hochwald offenkundig
wurden.
Die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Einzahlungs- und Auszahlungsanordnungen ist in Angelegenheiten, welche den Substanzwert betreffen, sowohl von der Substanzverwalterin
als auch von einem Stellvertreter mit vollem Namenszug zu bestätigen.
Im Zuge obiger Durchsicht zeigte sich, dass teilweise Auszahlungsanordnungen und vereinzelt eine Einnahmeanordnung von keinem Stellvertreter, weder vom ersten noch vom zweiten, sondern nur von der
Substanzverwalterin selbst eigenhändig unterschrieben wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl, verstärkt auf die formalrechtliche Einhaltung der von der Tiroler Landesregierung diesbezüglich erlassenen
Buchführungs- und Gebarungsverordnung für atypische Gemeindegutsagrargemeinschaften iVm dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz
1996 zu achten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde dazu mitgeteilt, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung in Zukunft entsprochen werde.

Umsatzsteuer –
Empfehlung

Darüber hinaus zeigte sich für die Kontrollabteilung bei Durchsicht der
städtischen Einnahmenanordnungen der Jahre 2015 und 2016, dass
trotz offenkundigen Ausweises eines Umsatzsteuerbetrages bzw. eines
Steuersatzes von 12 % bzw. 13 % auf den Ausgangsrechnungen der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald keine diesbezügliche Verbuchung mit Umsatzsteuer erfolgte. Infolgedessen fand auch
keine dementsprechende Abführung an das zuständige Finanzamt
statt. Auf der Ausgabenseite wurden die jeweiligen Eingangsrechnungen der Gemeindegutsagrargemeinschaft ohne Vorsteuerabzug (somit
Bruttobeträge) verbucht.
Wie sich der obige Sachverhalt für die Kontrollabteilung darstellt, nimmt
die GGAG Amraser Hochwald eine mögliche Umsatzsteuerpauschalierung iSd § 22 UStG für land- und forstwirtwirtschaftliche Betriebe in
Anspruch.
Weitere Prüfungsnachweise im Zusammenhang mit der Abwicklung
von Ausgangsrechnungen bzw. deren Verbuchung aus umsatzsteuerlicher Sicht (bspw. schriftliche Dokumentation einer diesbezüglichen
Abklärung mit einem Steuerfachexperten) waren auf Nachfrage der
Kontrollabteilung nicht vorhanden.
Aus Gründen der Rechtsicherheit regte die Kontrollabteilung in diesem
Kontext in Kooperation mit einem fachkundigen Dritten (bspw. einem
Steuerberater) an zu prüfen, welches Besteuerungsmodel im umsatzsteuerlichen Sinn für die GGAG Amraser Hochwald – eine Umsatzpauschalierung gemäß § 22 UStG oder eine allfällige Option zur Regelbesteuerung – zukünftig am zweckmäßigsten ist.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

46